Vorsorgevollmacht anfechtbar

16. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
marianne 12
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsorgevollmacht anfechtbar

Vor 3 Jahren war meine Mutter in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim (bereits fast blind, schwerhörig und körperlich gebrechlich, damals Pflegestufe 3). Mein Bruder ließ unter Beratung eines Anwalts aus dem Freundeskreis die Vorsorgevollmacht (drei Personen gleichberechtigt) auf er allein entscheidungsberechtigt ändern. In Vertretung sollte ich es noch sein. Ich wusste von dem allem lange nichts. Unter Zeugen (Pflegeheimmitarbeiter) wurde diese erstellt. Mein Bruder schmiss es zwischendurch hin, dann ich wieder. Ich war froh dass ich diese "Entscheidungen" nicht treffen sollte. Das Verhältnis zu meinem Bruder (Diktator, Unterdrückt, Thyrann, er ignoriert mich) ist schlecht. Nun wurde letzte Woche Mittwoch im Krankenhaus über den Tod der Mutter im Alleingang entschieden. Das heißt wegen Notwendigkeit einer Magensonde kam die Entscheidung Sie verhungern und verdursten zu lassen. Ich lies dies im Krankenhaus nicht zu, doch der Professor und die Ärztin ignorierten meine Einwände. Vier Tage später starb Sie. Seitdem tut mein Bruder im "Alleingang" (mit Ausnahme Blumen, Schriftart) Entschiedungen treffen. Das heißt Beerdigungstermin mit Sondergenehmigung, nimmt Menschen hinzu wo meine Mutter Jahre kein Kontakt hatte u.s.w. Lobt Nachbarschaftshelfer hoch die mehrere Anwälte mit Gerichtsverfahren gegen Vater führten. Gestern hat er mich ausgeladen dass ich beim Gespräch mit dem Diakon teilnehme, mit der Beerdigungslokation bin ich nicht einverstanden (nach 1,5h muss schon abgeräumt werden da die nächsten Gäste da sind, soll sebst dekoriere und putzen). Und vor allem tut er vor allen die "Vorsorgevollmacht" hochjubeln wonach er alleine entscheidungsbefugt ist.
Ich bin am heulen, bekomme Schreikrämpfe Vater meint diese Vollmacht wird uns Jahre beschäftigen.
Nun die Frage:
Gibt es eine Chance diese Vorsorgevollmacht anzufechten wenn ich diese nun 1,5 Jahre "anerkannt" habe!? Eine Freundin meiner Mutter meinte, dass Sie in Kurzzeitpflege ja gar nicht wusste was Sie unterschrieb, vielleicht kein Hörgerät hatte und dazu fast blind war. D.h. Ihr war das Tun und Handlen gar nicht bewusst.
Gibt es die Chance die Vorsorgevollmacht anzufrechten, da er Sie hinschmiss, ich dann hinschmiss und ich nun "duldete" dass er handeln darf!?
Sollte ich dies einem Anwalt übergeben?
Ich halte diesen scheinheiligen Christen, Diktator, bösartigen Menschen einfach nicht mehr aus.
Wenn ich dies einem Anwalt übergebe und ergeben Sich neben der Vorsorgevollmacht noch Streit im Testament, sind dass dann mehrere Rechtsfälle.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ging denn die Vollmacht über den Tod hinaus?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Gibt es die Chance die Vorsorgevollmacht anzufrechten, da er Sie hinschmiss, ich dann hinschmiss und ich nun "duldete" dass er handeln darf!?


Da Deine Mutter verstorben ist und somit rechtlich die Erben als Vollmachgeber gelten, muss die Vollmacht noch angefochten werden. Du kannst sie ganz einfach widerrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von marianne 12):
Vor 3 Jahren war meine Mutter in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim (bereits fast blind, schwerhörig und körperlich gebrechlich, damals Pflegestufe 3). Mein Bruder ließ unter Beratung eines Anwalts aus dem Freundeskreis die Vorsorgevollmacht (drei Personen gleichberechtigt) auf er allein entscheidungsberechtigt ändern.

Das ist nicht möglich. Der Bevollmächtigte kann die Vollmacht nicht ändern. Das kann nur die Vollmachtgeberin, also die Mutter.
Die hat offenkundig die Vollmacht geändert.

Zitat:
In Vertretung sollte ich es noch sein. Ich wusste von dem allem lange nichts.

Das ist auch nicht erforderlich.
Zitat:
Unter Zeugen (Pflegeheimmitarbeiter) wurde diese erstellt.

Das ist gut, denn dann gibt es Zeugen, die ggf. darüber aussagen können, daß die Vollmacht von der Mutter geändert wurde.

Zitat:

Nun wurde letzte Woche Mittwoch im Krankenhaus über den Tod der Mutter im Alleingang entschieden. Das heißt wegen Notwendigkeit einer Magensonde kam die Entscheidung Sie verhungern und verdursten zu lassen. Ich lies dies im Krankenhaus nicht zu, doch der Professor und die Ärztin ignorierten meine Einwände.

Die Ärzte müssen sich an die Entscheidungen des Patienten halten.
Kann der Patient selbst nicht entscheiden und hat er eine entsprechende Gesundheitsvorsorgevollmacht erteilt, dann entscheidet der Inhaber dieser Vollmacht, wenn etwas entschieden werden muss.

Zitat:
Vier Tage später starb Sie. Seitdem tut mein Bruder im "Alleingang" (mit Ausnahme Blumen, Schriftart) Entschiedungen treffen.

Er hat offensichtlich die nötigen Vollmachten von der Mutter erhalten.

Zitat:
Gibt es eine Chance diese Vorsorgevollmacht anzufechten

Nur wenn man nachweisen kann, daß die Mutter bei Erteilung der Vollmacht nicht geschäftsfähig war.

Zitat:
Eine Freundin meiner Mutter meinte, dass Sie in Kurzzeitpflege ja gar nicht wusste was Sie unterschrieb, vielleicht kein Hörgerät hatte und dazu fast blind war.

Fast blind und fast taub zu sein macht einen Menschen in keiner Weise nicht geschäftsfähig.
Die Freundin war auch nicht dabei, kann es also kaum beurteilen.

Zitat:
D.h. Ihr war das Tun und Handlen gar nicht bewusst.

Wenn man das nachweisen kann...
Zitat:
Gibt es die Chance die Vorsorgevollmacht anzufrechten, da er Sie hinschmiss, ich dann hinschmiss und ich nun "duldete" dass er handeln darf!?

Nein. Die Wirksamkeit der Vollmacht hängt ausschließlich davon ab, ob

1. die Vollmachtgeberin bei Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig war
und
2. daß die Vollmachtgeberin die Vollmacht nicht später widerrufen hat.
Zitat:
Sollte ich dies einem Anwalt übergeben?

Sie können die Sache selbstverständlich mit einem Anwalt besprechen. Das ist in solchen Fällen immer eine gute Idee. Sie sollten sich aber keine Hoffnungen machen, es sei denn, man kann nachweisen, daß die Vollmachtgeberin nicht geschäftsfähig war, als sie die Vollmacht erteilte.
Zitat:
Ich halte diesen scheinheiligen Christen, Diktator, bösartigen Menschen einfach nicht mehr aus.

Das ist vermutlich das eigentliche Problem, aber das lässt sich nicht juristisch lösen.
Zitat:
Wenn ich dies einem Anwalt übergebe und ergeben Sich neben der Vorsorgevollmacht noch Streit im Testament, sind dass dann mehrere Rechtsfälle.

Für die Anfechtung eines Testaments gilt genau dasselbe wie für die Anfechtung der Wirksamkeit einer Vollmacht. Die Erblasserin muss zum Zeitpunkt, als sie das Testament verfasste, nicht geschäftsfähig gewesen sein. Nur dann besteht die Chance auf eine erfolgreiche Anfechtung.

Erben können eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht widerrufen. Wer enterbt wurde, kann das nicht. (Als Tochter hat man aber Pflichtteilsansprüche, wenn man enterbt wurde.)

Wie es mit der Möglichkeit des Widerrufs einer Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, durch die Erben gemeinsam oder durch einen der Erben einzeln aussieht, wird hier sehr gut und übersichtlich erklärt:
https://www.die-erbrechtskanzlei.com/widerruf-einer-vollmacht-durch-erben/

-- Editiert von eh1960 am 17.10.2021 00:17

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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