Vorsorgevollmacht für Freundin

1. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wolframrecht
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsorgevollmacht für Freundin

Hallo, wer kann helfen??
Ich habe eine Generalvollmacht und eine Patientenverfügung an meinen Sohn geschrieben, der aber 400 km weit weg wohnt und das nur ungenügend vollziehen könnte.
Aus diesem Grund möchte ich zusätzlich meine Freundin, die aber nicht bei mir wohnt, als ersatzbevollmächtigte
einsetzen.
Ist das zu empfehlen, da meine Freundin ja damit Verantwortung übernehmen würde.
Sie ist noch verheiratet, lebt aber so gut wie getrennt von ihrem Mann.
Welche gesetzliche Verantwortung würde meine Freundin eingehen, wenn sie mir das zusagt??
Wäre es besser, wenn sie nur als Beistand bzw. Verbindungsperson eingetragen wird??
Ich wäre dankbar für Tipps. Gruß Wolfram.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
als Ersatzbevollmächtigte einsetzen.


Was verstehst Du denn unter "Ersatzbevollmächtigte?" So etwas gibt es nicht.

Zitat:
Welche gesetzliche Verantwortung würde meine Freundin eingehen, wenn sie mir das zusagt??


Keine, da sie nicht verpflichtet ist, die Vollmacht auch zu nutzen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Einen Ersatzbevollmächtigen kann man nicht ernennen, aber zwei Bevollmächtigte!
Beide haben dann gleichwertig die Verantwortung bzw. den Auftrag, die Umsetzung der von dir formuliereten Handlungsweisen mitzutragen, zu überwachen und zu entscheiden.

Wichtig ist im Ernstfall, dass sich beide Bevollmächtige einigen können, wenn z. B. eine Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden muss oder die Entscheidung über eine med. Behandlung.
Du solltest also beide in einem persönlichen Gespräch unterrichten, was dir wichtig ist, damit keine Interpretationsspielräume bleiben. Am besten deine Patientenverfügung mit beiden Personen durchsprechen.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Wichtig ist im Ernstfall, dass sich beide Bevollmächtige einigen können, wenn z. B. eine Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden muss oder die Entscheidung über eine med. Behandlung.

Üblicherweise werden bei Generalvollmachten die Bevollmächtigten so eingesetzt, dass jeder einzeln handeln kann. Eine gemeinschaftliche Ausübung ist unüblich. Was wäre, wenn sich die Bevollmächtigten nicht einigen können?
Zitat:
Ich habe eine eine Patientenverfügung an meinen Sohn geschrieben

Eine Patientenverfügung "schreibt" man nicht auf eine Person. Darin verfügt man z.B., dass man keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte. Das ist im Fall der Fälle wichtig für den behandelnden Arzt.

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Eine gemeinschaftliche Ausübung ist unüblich. Was wäre, wenn sich die Bevollmächtigten nicht einigen können?


Genau darauf habe ich ja hingewiesen: Man kann zwei Personen einsetzten und die beiden Bevollmächtigten können den Vollmachtgeber dann entweder nur gemeinsam oder getrennt voneinander vertreten und müssen sich gegenseitig kontrollieren. Umso wichtiger ist, dass zwischen beiden ein einheitliches Verständnis für die Wünsche des Vollmachtgebers bestehen.


ABER: Ich muss mich entschuldigen, der TE hat recht mit dem Ersatzbevollmächtigen bzw. der Möglichkeit, eine Rangfolge festzulegen:

https://www.test.de/Vorsorgevollmacht-und-Patientenverfuegung-Wie-Sie-rechtzeitig-Klarheit-schaffen-4641470-5384643/

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