Vorverkaufsrecht auf Zweifamilienhaushalt

5. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)
Vorverkaufsrecht auf Zweifamilienhaushalt

Hallo,

ich wusste nicht genau ob mein Anliegen nun ins Erbrecht gehört oder ins Kaufrecht. Hoffe ich bin hier richtig.

Zum Sachverhalt:
Meine Schwiegermutter ist verstorben, die Anteile werden an die Geschwister und an meine Frau verteilt. Sämtliche Grundstücke gehen an die Geschwister uns wird das Elternhaus übertragen.

Zum Elternhaus:
Das Haus ist als Zweifamilienhaushalt Eingetragen. Wir haben vor 15 Jahren beim Elternhaus den kompletten zweiten und dritten Stock ausgebaut, dieser wurde uns damals übertragen.

Jetzt da meine Schwiegermutter verstorben ist soll uns auch das Erdgeschoss übertragen werden, die Brüder meiner Frau wollen ein dingliches Vorverkaufsrecht in das Grundbuch eintragen lassen.

Soweit ich das verstanden habe, muss ich wenn ich das Haus oder nur das Erdgeschoss verkaufen(reicht da auch Vermieten?) will den Brüdern mitteilen das ich einen Interessenten habe der so und soviel bietet. Dann haben beide das Recht zusagen ja sie kaufen das für den Betrag oder nein sie lehnen ab und somit auch ihr Vorverkaufsrecht.

Meine Frage(n) zu dieser ganzen Sache ist nun:
-Muss ich auf niedrigere Gebote eingehen nur weil ein Vorverkaufsrecht besteht?

-Habe ich überhaupt die möglichkeit das komplette Zweifamilienhaus zu verkaufen? Wenn mir einer der Beiden doof kommen will bestimmt nicht, oder?

-Wenn ich jetzt auf die Idee komme das ich das Zweifamilienhaus in ein Einfamilienhaus umtragen lassen will, kann mir dann einer der beiden dazwischen funken?

-Oder verlieren die Beiden den Anspruch sobald dies Umgetragen wurde?

-Wenn ich das Erdgeschoss renovieren/anbauen will muss ich dann dies auch mitteilen?

-Ich nehme z.b. jetzt eine Hypothek auf die Wohnung auf muss ich mich dann auch mitteilen?

-Das ist jetzt weit hergeholt aber: Haben die Eingetragenen ein Recht z.b. auf regelmäßige Besichtigung der Wohnung oder ähnliches?


Vielen dank schomal für eure Antworten,


Mfg

K. Weber

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
-Muss ich auf niedrigere Gebote eingehen nur weil ein Vorverkaufsrecht besteht?


Nein, das Vorkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn ein unterschriebener notarieller Kaufvertrag vorliegt.

quote:
-Habe ich überhaupt die möglichkeit das komplette Zweifamilienhaus zu verkaufen? Wenn mir einer der Beiden doof kommen will bestimmt nicht, oder?


Ja, Du kannst das komplette Haus verkaufen. Sinde die Wohnungen im Grundbuch einzeln als Eigentumswohnungen im Grundbuch eingetragen?

quote:
-Wenn ich jetzt auf die Idee komme das ich das Zweifamilienhaus in ein Einfamilienhaus umtragen lassen will, kann mir dann einer der beiden dazwischen funken?


Nein, aber ggf. gilt dann das Vorkaufsrecht für das gesamte Haus

quote:
-Oder verlieren die Beiden den Anspruch sobald dies Umgetragen wurde?


Nein.

quote:
-Wenn ich das Erdgeschoss renovieren/anbauen will muss ich dann dies auch mitteilen?


Nein.

quote:
-Ich nehme z.b. jetzt eine Hypothek auf die Wohnung auf muss ich mich dann auch mitteilen?


Es sollte ein sogenannter Vorrangsvorbehalt für Grundschulden eingetragen werden. Selbst dann muss das mitgeteilt werden, aber es besteht eine Pflicht zur Bewilligung.

quote:
-Das ist jetzt weit hergeholt aber: Haben die Eingetragenen ein Recht z.b. auf regelmäßige Besichtigung der Wohnung oder ähnliches?


Nein.



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#2
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen dank für die Antworten! Mir ist da noch was eingefallen:

Wenn ich jetzt die Wohnung an meine Kinder verschenke, wie verhält sich das ganze dann? Geht das überhaupt? Ist dann trotzdem noch ein Vorverkaufsrecht da?

Und wird das Vorverkaufsrecht weiter "vererbt" oder wird der Eintrag aus dem Grundbuch genommen sollten beide nichtmehr sein?


MfG


K. Weber

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#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Warum willst du einer Eintragung des Vorkaufsrechts überhaupt zustimmen? Ich würde jede fremde Belastung wenn möglich vermeiden.

Entscheidend ist auch die Frage von hh ob das Haus bereits in Eigentumswohnungen geteilt ist. Scheint so, denn sonst könntest du die oberen Wohnungen ja noch nicht übertragen bekommen haben.
Soll dann nur ein Vorkaufsrecht auf der Wohnung im EG eingetragen werden?

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Gibt es ein Testament, in dem die Aufteilung so geregelt ist, oder haben die Geschwister untereinander die Aufteilung so beschlossen?

- Welchen Grund gibt es denn für die Forderung der Brüder?
Sind die Grundstücke, die an die Brüder gegangen sind, weniger wert als die Wohnung?

- Sind die Brüder auch bereit, im Gegenzug ein Vorkaufsrecht für euch bei ihren Grundstücken eintragen zu lassen?



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#5
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Sache ist die, per Testament wurde die Aufteilung beschlossen. Anscheinend war es der Wunsch der Schwiegermutter das ein vorkaufsreht auf die untere Wohnung eingetragen werden sollte. Die Wohnungen sind geteilt. Aus welchen gründen die Brüder darauf bestehen weiß ich nicht. Mir wäre es ohne Eintragung auch lieber.

Für mich ist wichtig was damit passiert wenn ich es jetzt verschenken tue.

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#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn vom Vorkaufsrecht nichts im Testament steht, dann dürfte es für die Brüder schwer werden, die Einttragung des Vorkaufsrechts zu erzwingen. Allerdings dürfte eine Verweigerung eines mündlichen Wunsches der Verstorbenen zu Ärger unter den Geschwistern führen.

Die gleichen Folgen hätte natürlich auch ein Tricksen durch Schenkung oder Tausch nach Eintragung des Vorkaufsrechts.

Ich würde die Umschreibung des Grundbuchs erst mal um ein paar Monate verzögern, und dann die Brüder fragen, ob sie wirklich auf der Eintragung des Vorkaufsrechtes bestehen. Ggf. verzichten sie ja gegen Zahlung eines Geldbetrags auf die Eintragung!

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