Vorvermächtnis

25. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorvermächtnis

Hi Zusammen,

ich habe von meinem Vater ein Vorausvermächtnis erhalten. Das ist in einem Testament mit Notar hinterlegt/bestätigt worden. Außerdem steht in dem Testament, dass meine Schwester ( welche zu gleichen Teilen erbberechtigt ist, wie ich ) das Haus, wo die Sachen drin sind, nicht hineindarf. Außerdem bin ich Testamentsvollstreckerin. Jetzt rennt meine kleine Schwester zum Anwalt und möchte ins Haus und ihr Anwalt verlangt ein vollständiges Nachlassverzeichnis.

Muss ich meine Schwester ins Haus lassen?
Was muss das Nachlassverzeichnis beinhalten? Darin geht es doch nur um die Sachen, die uns gemeinsam gehören, oder?

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von SusiZ):
ich habe von meinem Vater ein Vorausvermächtnis erhalten.

Was beinhaltet das Vorausvermächtnis?
Zitat:
Das ist in einem Testament mit Notar hinterlegt/bestätigt worden.

Ein Testament wird nicht "bestätigt", sondern lediglich vom Nachlassgericht eröffnet.
Zitat:
Was muss das Nachlassverzeichnis beinhalten? Darin geht es doch nur um die Sachen, die uns gemeinsam gehören, oder?

Das Nachlassverzeichnis mus den gesamten Nachlass umfassen.

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#2
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich verstehe die Antwort nicht ganz klar. Vielleicht drücke ich mich auch undeutlich aus: Ich habe ein Vorausvermächtnis von meinem Vater erhalten (alle beweglichen Gegenstände im Haus, mit Testament) auf das ich scheinbar gleich ein recht darauf habe, bedeutet das doch, dass nur noch die restlichen Sachen zum "Nachlass" gehören und in ein Nachlassverzeichnis gehören, richtig?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von SusiZ):
Ich verstehe die Antwort nicht ganz klar. Vielleicht drücke ich mich auch undeutlich aus: Ich habe ein Vorausvermächtnis von meinem Vater erhalten (alle beweglichen Gegenstände im Haus, mit Testament) auf das ich scheinbar gleich ein recht darauf habe, bedeutet das doch, dass nur noch die restlichen Sachen zum "Nachlass" gehören und in ein Nachlassverzeichnis gehören, richtig?

In das Nachlassverzeichnis gehört der gesamte Nachlass.

Dass du durch ein Vorausvermächtnis alle beweglichen Gegenstände erhälst, spielt keine Rolle. Die Schwester hat einen Anspruch darauf, den Umfang gesamten Nachlass zu kennen - ggf.kann sie Ergänzungsansprüche geltend machen.

-- Editiert von User am 26. November 2022 22:43

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#4
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

ok. Danke! Das habe ich Jetzt verstanden! Cool.

mUss ich aber eine Nachlassverzeichnis erstellen lassen? Kann das meine Schwester nicht selber machen? ich bin zwar testamentsvollstrecker, aber sie kann sich ihre Infos doch selbst zusammenstellen lassen...

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von SusiZ):
mUss ich aber eine Nachlassverzeichnis erstellen lassen?


Ja, das musst Du (§ 2215 BGB).

Außerdem solltest Du beim Nachlassgericht ein Trstamentsvollstreckerzeugnis beantragen, damit Du gegenüber Banken usw. auch alleine handeln kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SusiZ
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Info! Dort habe ich schon angerufen. das scheint allerdings nicht notwendig, da die namentlich eh im Testament erwähnt werde. Dort habe ich nämlich schon angerufen und sie sagt, das würde reichen.

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