Guten Abend,
nach dem Tod der Eltern habe ich ein erbrechtliches Problem und hoffe, hier Hilfe zu finden und einige Fragen beantwortet zu bekommen.
Angenommen, ein Kind bekommt ein Haus überschrieben "im Zuge vorweggenommener Erbfolge in Anrechnung auf den Pflichtteil". Gedacht ist die Überschreibung nicht als Ausstattung, im Vertrag steht nur dass sich das Kind das Haus auf den Pflichtteil
anrechnen lassen muss. Ausgleichung wurde weder angeordnet noch wurde angeordnet, dass keine Ausgleichung stattfinden soll.
Was wäre, wenn nun ein anderes Kind hingeht und sagt: das ist eine Ausstattung, das musst du jetzt im Erbfall ausgleichen.
Würde in einem solchen Fall die Bestimmung des Erblassers, dass sich das Kind die Immobilie auf den Pflichtteil anrechnen lassen muss, übernommen? Oder müsste das Kind den Wert der Immobilie dann ausgleichen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß Rumpel
Vorweggenommene Erbfolge?
10. Februar 2020
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Frage vom 10. Februar 2020 | 20:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorweggenommene Erbfolge?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2020 | 11:20
Von
Status: Unbeschreiblich (48958 Beiträge, 17234x hilfreich)
Warum stellst Du die gleiche Frage erneut und dann noch unter neuem Namen?
https://www.123recht.de/forum/erbrecht/Vorweggenommene-Erbfolge-__f567599.html
Und jetzt?
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