Hallo zusammen,
ich gehe davon aus, dass unsere Eltern uns zwei Söhne gleich beerben wollen und sagen wir für eine einfache Rechnung in 10 Jahren 400.000 Euro vererbt werden.
Mein Bruder möchte jetzt für seine Familie ein Haus kaufen. Dabei ist ihm wichtig keine zu hohe monatliche Kredittilgungsrate zu haben und bittet meine Eltern ihm als vorweggenommene Erbfolge bereits 200.000 Euro jetzt zu übertragen. Dem stimmen meine Eltern zu, da sie dieses Geld flüssig haben.
Da ich keine Familie und momentan kein Bestreben habe ein Haus zu kaufen oder zu bauen, benötige ich das natürlich nicht.
Allerdings bin ich der Meinung, dass mir dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht bzw. umgekehrt mein Bruder einen deutlichen finanziellen Vorteil erlangt. Dadurch dass er bereits jetzt dieses vererbte Geld besitzt, kann er einen geringeren Kredit für's Haus beantragen und wird im Laufe der nächsten Jahrzente weniger Zinsen bezahlen müssen. Vielleicht könnte man die 200.000 Euro als zinsloses Darlehen interpretieren bis zur echten Erbe.
Zudem wird er sich dadurch einen höheren Lebensstand gönnen können, denn wenn die monatliche Belastung durch den Kredit geringer ist, kann er schöne Urlaube machen, ein tolles Auto fahren und seine Frau braucht nicht zu arbeiten. Hier entsteht Neid, aber das soll heute weniger das Thema sein.
Angenommen ich würde diese 200.000 Euro ebenfalls als Schenkung zu Lebzeiten erhalten, könnte ich diese mit knapp 5% sicher in amerikanische Staatsanleihen anlegen und hätte nach 10 Jahren 325.000 Euro. Ziehen wir Kapitalertragssteuer ab, vielleicht ein Netto-Gewinn von 75.000 Euro. Alleine die Inflation bedingt, dass die 200.000 Euro heute in 10 Jahren einen höheren Wert haben.
Meine Eltern werden mir das allerdings nicht geben, weil sie so viel nicht flüssig haben und bei mir keine Notwendigkeit sehen. Hier bin ich der Meinung, dass mein Bruder ebenfalls keine Notwendigkeit hat, da er mit geringerem Lebensstandard und einer erwerbstätigen Ehefrau sich einen größeren Kredit leisten könnte.
Gibt es hierzu meinerseits einen Rechtsanspruch, damit mir kein finanzieller Nachteil entsteht?
Müsste diese Schenkung zu Lebzeiten oder wie man es nennt später über 10 Jahre abgezinst werden?
Um bei vorheriger Rechnung zu bleiben: Wenn es in 10 Jahren so weit ist und meine Eltern noch 275.000 zu vererben haben, würde ich diese komplett bekommen wegen den Zinsen und mein Bruder gar nichts, weil sein vorweggenommener Erbteil diesem Wert zum dortigen Zeitpunkt abzüglich Steuern entspricht?
Wäre sehr nett, wenn sich jemand damit auskennt und mir sagen kann was dabei gilt.
Danke
-- Editiert von User am 26. Mai 2025 11:58
Vorweggenommene Erbfolge des Bruders, dadurch finanzieller Nachteil für mich?
26. Mai 2025
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Frage vom 26. Mai 2025 | 11:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorweggenommene Erbfolge des Bruders, dadurch finanzieller Nachteil für mich?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:06
Von
Status: Unparteiischer (9082 Beiträge, 1924x hilfreich)
ZitatHier entsteht Neid, aber das soll heute weniger das Thema sein. :
Aber klar ist das genau DAS Thema
Zitatich gehe davon aus, dass unsere Eltern uns zwei Söhne gleich beerben wollen und sagen wir für eine einfache Rechnung in 10 Jahren 400.000 Euro vererbt werden. :
Ich würde mit garnichts rechnen. Und es können auch 12 oder 15 Jahre sein. Von daher bringt das Aufrechnen doch nichts.
Ich sehe hier eine Schnkung. Mehr dazu: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/schenkung.html
#2
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:17
Von
Status: Legende (19035 Beiträge, 6959x hilfreich)
Da gackert einer Mal wieder über die sprichwörtlichen ungelegten Eier.
Du machst dir das Leben entschieden leichter, wenn du als Grundsatz verinnerlichst, dass das Geld deiner Eltern bis zum Erbfall eben dies ist: das Geld deiner Eltern. Sie verfügen darüber, wie sie es für richtig halten. Und bis zum Erbfall hast du nicht den kleinsten Anspruch.
Zum Zweiten: Wenn deine Eltern so handeln, dass sie dem Bruder den Hausbau erleichtern, mag er diese und jene Vorteile extra ziehen aus der vorgezogenen Erbschaft - bloß hast du tatsächlich keine Nachteile.
Deine Rechnung erscheint mir obsolet: "knapp 5% sicher in amerikanische Staatsanleihen anlegen" - ????
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#3
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatIch würde mit garnichts rechnen. Und es können auch 12 oder 15 Jahre sein. Von daher bringt das Aufrechnen doch nichts. :
D.h. ich soll lieber davon ausgehen, dass mein Bruder soeben eine Schenkung über 200.000 Euro bekommen hat und irgendwann in 15 Jahren beim Erbfall es gar nichts mehr gibt? Ich also weder irgendwelche Zinsen noch überhaupt irgendwas bekomme?
Den Sparkassen-Link habe ich gelesen, es geht hauptsächlich um die Steuervorteile.
Hier
https://erbschaft-regeln.de/erbrechts/glossar/zehn-jahres-frist
steht:
Zitat:Zehnjahresfrist beim Pflichtteilsergänzungsanspruch:
Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall geleistet hat, sind bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs mit ihrem Wert fiktiv hinzuzurechnen. Seit dem 01.01.2010 gilt hier das so genannte Abschmelzungsmodell, wonach der Wert einer Schenkung pro Jahr vor dem Erbfall um jeweils 10 % nicht berücksichtigt wird. Sind demnach zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstands verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt.
Soll das etwa heißen in 10 Jahren hat die heutige Schenkung gar keinen Zusammenhang mehr zu einem Erbe?
D.h. mein Bruder bekommt heute eine Schenkung und ich gehe komplett leer aus?
So unfair schätze ich meine Eltern allerdings nicht ein.
#4
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatZum Zweiten: Wenn deine Eltern so handeln, dass sie dem Bruder den Hausbau erleichtern, mag er diese und jene Vorteile extra ziehen aus der vorgezogenen Erbschaft - bloß hast du tatsächlich keine Nachteile. :
Deine Rechnung erscheint mir obsolet: "knapp 5% sicher in amerikanische Staatsanleihen anlegen" - ????
Okay, ich habe keine Nachteile. Aber mein Bruder hat einen Vorteil, nämlich er wird wesentlich weniger Kredittilgungs-Zinsen bezahlen, als wenn er diese Schenkung nicht hätte. Stimmt das etwa nicht?
Das mit den Staatsanleihen war nur ein Beispiel, bitte hacke nicht auf einem AA+-Rating rum, dann eben ein anderes Land:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Kreditrating
Mir ging es um Opportunitätskosten. Ich bekomme diese Schenkung nicht und mir entgehen dadurch mögliche Zinsen. Natürlich wird man keine 30% p.a., was Warren Buffet pro Jahr geschafft hat, annehmen, aber vielleicht den Leitzins + x oder Basiszins + x? Gibt es dafür keine Regelungen?
#5
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:39
Von
Status: Schüler (430 Beiträge, 83x hilfreich)
ZitatGibt es dafür keine Regelungen? :
Nein, natürlich nicht, denn
Zitatdass das Geld deiner Eltern bis zum Erbfall eben dies ist: das Geld deiner Eltern. Sie verfügen darüber, wie sie es für richtig halten. :
Den von Dir erstrebten Ausgleich müssen Eure Eltern durch entsprechende Erbregelungen schaffen. Wenn sie das nicht tun und nach der Schenkung noch 10 Jahre leben, erben Du und Dein Bruder nach gesetzlicher Erbfolge. Wenn sie es tun und ihr verbliebenes Vermögen muss für Pflegekosten verwendet werden, mützt Dir die Regelung auch nichts mehr.
-- Editiert von User am 26. Mai 2025 12:44
#6
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (37553 Beiträge, 6272x hilfreich)
Ja, schon bei Gedanken an ein mögliches Erbe passiert durchaus manchmal Verrücktes.ZitatMir ging es um Opportunitätskosten. Ich bekomme diese Schenkung nicht und mir entgehen dadurch mögliche Zinsen. :
Opportunitätskosten? Echt?
Lass doch deine Eltern ihre Flüssigkeiten verteilen, wie sie es wollen.
Streiten kann man sich im Erbfall immer noch, da es ja nicht um Neid geht.

#7
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDen von Dir erstrebten Ausgleich müssen Eure Eltern durch entsprechende Erbregelungen schaffen. Wenn sie das nicht tun und nach der Schenkung noch 10 Jahre leben, erben Du und Dein Bruder nach gesetzlicher Erbfolge. Wenn sie es tun und ihr verbliebenes Vermögen muss für Pflegekosten verwendet werden, mützt Dir die Regelung auch nichts mehr. :
Es wurde erwähnt, dass es im Testament für das Erbe berücksichtigt wird.
Im worst-case gibt's nicht mehr zu Vererben (Pflegekosten etc.) und mein Bruder freut sich seines Lebens rechtzeitig die 200.000 Euro abkassiert zu haben?
Wollt ihr mir sagen, man braucht einen sehr guten Draht zu den Eltern und muss ihnen verklickern, dass man ebenfalls einen solchen Geldbetrag zu ihren Lebzeiten vorab benötigt, ansonsten ist man gewissermaßen dumm?
#8
Antwort vom 26. Mai 2025 | 12:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatLass doch deine Eltern ihre Flüssigkeiten verteilen, wie sie es wollen. :
Streiten kann man sich im Erbfall immer noch, da es ja nicht um Neid geht.
Na du hast als Unbeteiligter gut reden

Wenn's um das eigene Leben geht denkt man vielleicht etwas anders darüber?
Ihr wollt mir sagen, alles locker sehen, macht doch nichts? Ich brauche das Geld doch nicht, hab ja keine Ausgaben, lebe Sparsam, mache keine 4*-All-Inklusive-Urlaube, da soll das lieber der Bruder bekommen, weil der so nette Kinder hat?
Mich interessiert eigentlich nur, ob es für diese unfaire Schenkung irgendwelche Rechtsklauseln gibt damit es gerecht zugeht?
#9
Antwort vom 26. Mai 2025 | 13:20
Von
Status: Praktikant (733 Beiträge, 483x hilfreich)
Nein.
Und jetzt?
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