Vorweggenommenes Erbe,Wohnrecht Auszahlung Bruder

4. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lindi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorweggenommenes Erbe,Wohnrecht Auszahlung Bruder

Hallo,

mein Mann und ich wohnen in dem Elternhaus
( Zweifamilienhaus). Mein Schwager hat sich nun ein Haus gekauft und möchte nach Absprache mit uns und der Mutter seinen Teil ausgezahlt bekommen.
Zur Zeit gehören 1/8 meinem Mann, 1/8 meinem Schwager und 6/8 meiner Schwiegermutter.

Das Haus soll jetzt komplett auf meinen Mann überschrieben werden, darüber sind die einzelnen Parteien schon einig.

Jetzt stellt sich nur die Frage, da die Schwiegermutter ein lebenslanges Wohnrecht bekommen soll, und wir die " häusliche" Pflege übernehmen werden, in was für einer Höhe das Wohnrecht abgezogen wird, und wann?

Das haus ist 246.000 Euro wert, der Mietspiegel ist bei uns 4,50Euro/pro Quadratmeter.

Frage1: Wert Haus durch 2 teilen und dann Wohnrecht beim Bruder abziehen?

Oder erst Wohnrecht abziehen und dann teilen?

Die Tabelle über die Lebenserwartung habe ich im Internet gefunden, nur wie hoch die Abzinsung sein sollte nicht.

Wer kann mir weiterhelfen, oder aus seinen Erfahrungen berichten.

Danke Gerlinde

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Erst Wohnrecht abziehen und dann teilen.

Die Faktoren, mit der der Mietwert multipliziert werden kann in Abhängigkeit vom Alter der begünstigten Person kannst Du in Anlage 9 zum Bewertungsgesetz finden.

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