Wir beabsichtigen den Kauf des Hauses meiner Schwiegereltern. Wir erhalten hierbei einen „Kaufpreisnachlass" i.H.v. 100.000,- „zum Zwecke der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich" „Den Wert dieser Übertragung hat sich meine Frau lediglich auf ein eventuelles Pflichtteilsrecht anrechnen zu lassen"
Fragen:
Kann Wert z.B. bei Verkauf durch uns wieder von den Schwiegereltern zurückgefordert werden?
Können die Schwestern meiner Frau irgendwann Ansprüche an uns stellen da sie evtl. einen geringeren Betrag erben?
Danke für die Hilfe