Wir beabsichtigen den Kauf des Hauses meiner Schwiegereltern. Wir erhalten hierbei einen „Kaufpreisnachlass" i.H.v. 100.000,- „zum Zwecke der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich" „Den Wert dieser Übertragung hat sich meine Frau lediglich auf ein eventuelles Pflichtteilsrecht anrechnen zu lassen"
Fragen:
Kann Wert z.B. bei Verkauf durch uns wieder von den Schwiegereltern zurückgefordert werden?
Können die Schwestern meiner Frau irgendwann Ansprüche an uns stellen da sie evtl. einen geringeren Betrag erben?
Danke für die Hilfe
-- Editiert von T-Low am 08.01.2021 09:04
Vorweggenommenes Erbe
8. Januar 2021
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Frage vom 8. Januar 2021 | 09:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorweggenommenes Erbe
#1
Antwort vom 8. Januar 2021 | 09:40
Von
Status: Unbeschreiblich (49737 Beiträge, 17455x hilfreich)
Zitat:Kann Wert z.B. bei Verkauf durch uns wieder von den Schwiegereltern zurückgefordert werden?
Bei Verkauf ist keine Rückforderung möglich.
Denkbar ist jedoch, dass z.B. das Sozialamt im Fall einer Bedürftigkeit in den nächsten 10 Jahren die Schenkung zurückfordert.
Zitat:Können die Schwestern meiner Frau irgendwann Ansprüche an uns stellen da sie evtl. einen geringeren Betrag erben?
Je nach Höhe des verbleibenden Vermögens der Eltern ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch denkbar.
Wenn die Schwiegereltern noch erhebliches verbleibendes Vermögen haben (u.a. den Kaufpreis) dann gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch. Allerdings erfolgt dann eine Ausgleichung nach § 2050 BGB.
Unter einem erheblichen verbleibenden Vermögen ist ein Betrag zu verstehen, der den Wert der Schenkung (100.000€) übersteigt.
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