Vorzeitige Erbauszahlung ?

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
a.hil
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Erbauszahlung ?

.... ich mache es ganz kurz. meine mutter hat sich von meinem vater scheiden lassen als ich zwei jahre alt war, also vor 31jahren. da es mir / meiner firma im mom. finanziell nicht so gut geht, ich aber weis, dass mein " Vater" einiges an Häusern in Deutschland / Österreich hat, bin ich nun am überlegen ob ich mir meinen "Pflichtteil" so weit ein Anspruch besteht, vorzeitig einfordere. ist so etwas eigentlich möglich, da sich mein "Vater" bei bester Gesundheit ist und somit ja am Leben. Es ist natürlich mehr als schwierig, da ich nicht einfach anrufen will und evtl. schlafende Hunde wecken will, da er zwei weitere Kinder hat und glücklich verheiratet ist, denn verschenkt ist schnell etwas ?!

Danke & Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Auf die vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils besteht kein Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

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