Vorzeitiges Erbe, Wohnrecht auf Lebenszeit

17. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Juri17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiges Erbe, Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo

Ich bin mir bei einer Sache nicht sicher und hoffe hier antworten zu bekommen.

Das Zweifamilienhaus meiner Eltern soll demnächst auf meinen Bruder umgeschrieben werden, weil er umbauen will.
Der Gutachter war da und ich soll die Hälfte von dem Betrag bekommen.
Meine Eltern bekommen Wohnrecht auf Lebenszeit.
Nächste Woche ist der Termin und heute erfahre ich von meinem Vater, das ich doch nicht die Summe bekomme, die genannt wurde, sondern deutlich weniger.
Weil wegen dem Wohnrecht noch kosten aufkommen werden und ich die dann berechnete Summe dafür mit meinem Bruder teilen muss!
Meine Frag, ist das so richtig oder muss mein Bruder das doch alleine übernehmen???
Mir kommt das bißchen komisch vor!

In der Hoffnung, das mir jemand helfen kann.

-- Editiert von Juri17 am 17.04.2007 18:14:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3785x hilfreich)

Das ist m. E. eine Sache, die die Familie einfach im Vorfeld klären muss.
Welche Kosten -verbunden mit dem WOhnrecht- sollen denn von dir übernommen werden? Der Eintrag ins Grundbuch??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48648 Beiträge, 17148x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du vorweg wissen, dass Dein Vater Dir gegenüber zu gar nichts verpflichtet ist.

Wenn Du die Hälfte des Hauswertes bekommen sollst, Dein Bruder die andere Hälfte, aber gleichzeitig das Wohnrecht tragen soll, dann ist das doch auch nicht gerecht.

Wie eine faire Lösung genau aussieht, müsst Ihtr schon selbst aushandeln. Ich halte es aber schon für ok, dass dabei das Wohnrecht für die Eltern mit einbezogen wird.

1x Hilfreiche Antwort

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