Hallo,
ich soll das Elternhaus wo meine Mutter im EG und mein älterer Bruder mit Fam. im 1 OG drin wohnen, bekommen für eine gewisse Summe X. Das Haus ist von der Gemeinde geschätzt worden und wir sind jetzt beim Notar. Mit dem älteren Bruder bin ich einig und beim ableben unserer Mutter bleibt für ihn alles beim alten(Miete, benutzung des Garten, usw.). Dem kleinere Bruder wurde schon von meinem verstorbenen Vater und von der Mutter zugesagt, das er nach ableben der Mutter ins Haus ziehen kann. Nun will er, das testamentarisch festgeschrieben wird, er 15 Jahre lang Wohnrecht nach ableben der Mutter( Sie ist 73 Jahre alt) bekommt ( Miete wird nach dem Mietspiegel bezahlt)mit Mitbenutzung des Gartens, Garage und Abstellraum im Keller.Da ich nicht in das Haus einziehen werde, da ich wo anders wohne, finde ich diese Klausel unnötig und unter Brüder lächerlich. Mein Gefühl sagt mir, das ich mit der Klausel mehr Ärger bekommen werde, wie mir lieb ist.
Was meint ihr dazu,
Vorzeitiges Erben und Auszahlung der Brüder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Auch unter Brüdern sollte so ein Vertrag die Dinge umfassen, die verabredet sind. Dass so eine Klausel zu Problemen für Dich führen kann, will ich nicht bestreiten. Die Probleme tauchen aber doch erst dann auf, wenn Du die Zusage, dass Dein Bruder einziehen kann nicht einhalten kannst oder willst.
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Gehst du finanziell unter und wirst gepfändet, verstirbst oder musst aus welchen Grund auch immer verkaufen: stehen die anderen doof da, dann ist dein Wort nichts mehr wert.
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Das mit dem Testament: das kann doch jederzeit abgeändert werden. Also, Mutter entspricht dem, und einen Tag später schreibt sie ein neues anderes Testament.
wirdwerden
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Wem gehört eigentlich das Haus?
Wieso erbt der Bruder, der nicht einzieht, anstelle desjenigen, der dort schon wohnt?
Ist eine Teilung des Objektes in WEG möglich? Dann würde sich das empfehlen und jeder Bruder bekommt eine Wohnung und dann müssen die sich zukünftig einigen.
Ungünstig steht doch der Bruder da, der dort nicht wohnt, aber scheinbar Eigentümer des Hauses werden soll. Der Eigentümer steht dann für alle Kosten, Sanierungen usw. ein.
Auch unter Brüdern hat es schon Mord und Totschlag gegeben.
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Besser in der Zeit und in Ruhe regeln, was zu regeln ist.
Gibt es Streit oder unerwartete Änderungen der Lebensumstände, stehen die Beteiligten oft im Regen.
"Unter Brüdern" kann man von einer Rechtsposition auch abweichen, d.h. man muss nicht auf seinem Recht beharren.
Aber ein Recht, dass "nur" zugesagt wurde, lässt sich im anderen Falle schwer durchsetzen.
Versetz' Dich mal in die Lage Deines Bruders.
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"Lukas 7,23"
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