Vorzeitiges Erben und Auszahlung der Brüder

13. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
HaraldW66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiges Erben und Auszahlung der Brüder

Hallo,
ich soll das Elternhaus wo meine Mutter im EG und mein älterer Bruder mit Fam. im 1 OG drin wohnen, bekommen für eine gewisse Summe X. Das Haus ist von der Gemeinde geschätzt worden und wir sind jetzt beim Notar. Mit dem älteren Bruder bin ich einig und beim ableben unserer Mutter bleibt für ihn alles beim alten(Miete, benutzung des Garten, usw.). Dem kleinere Bruder wurde schon von meinem verstorbenen Vater und von der Mutter zugesagt, das er nach ableben der Mutter ins Haus ziehen kann. Nun will er, das testamentarisch festgeschrieben wird, er 15 Jahre lang Wohnrecht nach ableben der Mutter( Sie ist 73 Jahre alt) bekommt ( Miete wird nach dem Mietspiegel bezahlt)mit Mitbenutzung des Gartens, Garage und Abstellraum im Keller.Da ich nicht in das Haus einziehen werde, da ich wo anders wohne, finde ich diese Klausel unnötig und unter Brüder lächerlich. Mein Gefühl sagt mir, das ich mit der Klausel mehr Ärger bekommen werde, wie mir lieb ist.
Was meint ihr dazu,

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Auch unter Brüdern sollte so ein Vertrag die Dinge umfassen, die verabredet sind. Dass so eine Klausel zu Problemen für Dich führen kann, will ich nicht bestreiten. Die Probleme tauchen aber doch erst dann auf, wenn Du die Zusage, dass Dein Bruder einziehen kann nicht einhalten kannst oder willst.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Gehst du finanziell unter und wirst gepfändet, verstirbst oder musst aus welchen Grund auch immer verkaufen: stehen die anderen doof da, dann ist dein Wort nichts mehr wert.



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38344 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das mit dem Testament: das kann doch jederzeit abgeändert werden. Also, Mutter entspricht dem, und einen Tag später schreibt sie ein neues anderes Testament.

wirdwerden

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wem gehört eigentlich das Haus?
Wieso erbt der Bruder, der nicht einzieht, anstelle desjenigen, der dort schon wohnt?

Ist eine Teilung des Objektes in WEG möglich? Dann würde sich das empfehlen und jeder Bruder bekommt eine Wohnung und dann müssen die sich zukünftig einigen.

Ungünstig steht doch der Bruder da, der dort nicht wohnt, aber scheinbar Eigentümer des Hauses werden soll. Der Eigentümer steht dann für alle Kosten, Sanierungen usw. ein.

Auch unter Brüdern hat es schon Mord und Totschlag gegeben.

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Besser in der Zeit und in Ruhe regeln, was zu regeln ist.

Gibt es Streit oder unerwartete Änderungen der Lebensumstände, stehen die Beteiligten oft im Regen.

"Unter Brüdern" kann man von einer Rechtsposition auch abweichen, d.h. man muss nicht auf seinem Recht beharren.
Aber ein Recht, dass "nur" zugesagt wurde, lässt sich im anderen Falle schwer durchsetzen.

Versetz' Dich mal in die Lage Deines Bruders.

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"Lukas 7,23"

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