Vorzeitiges Geldgeschenk und nun Ärger

9. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sophie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiges Geldgeschenk und nun Ärger

Mein Vater hat mir eine größeres Geldgeschenk gemacht. Es wurde alles mit einem Schenkungsrechtvertrag beim Notar geregelt.

Meine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben.

Ich würde meinen Vater manipulieren und sei nur aufs Erbe aus, eine Erbschleicherin und wäre sonst nie da gewesen.

Anschließend habe ich das Gespräch gesucht, aber vergebens.

Ich habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk.

Ist soetwas möglich? Und muss ich die Kosten tragen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von Sophie67):
Ist soetwas möglich?

Je nach Wortlaut des Inhaltes des Briefes ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage durchaus möglich.



Zitat (von Sophie67):
Und muss ich die Kosten tragen?

Durchaus, denn die wenigsten Anwälte leben von Luft und Liebe.

Wenn man Glück hat, übernimmt eine Versicherung das oder man kann es bei der Gegenseite eitreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sophie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wortlaut war wie oben geschrieben.

Hallo Sophie,

……..allgemein wie sie dann davon erfahren hat.

Dann :

Du manipulierst und bist nur auf das Erbe aus, dein Verhalten ist das einer Erbschleicherin. Du warst in den letzen Jahren nie hier bei uns, nicht bei Festen oder anderen Zusammenkünften.

Ich habe in England Chemie studiert und bin im letzen Jahr zurückgekommen und bin dabei meine Doktorarbeit zu schreiben.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34295 Beiträge, 5907x hilfreich)

Also DU hast im Ausland studiert, oder?

Man braucht auf diesen albernen Brief auch gar nicht reagieren. Man kann ihn ignorieren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8270 Beiträge, 4562x hilfreich)

Zitat (von Sophie67):
Meine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben.

Das geht die Tante schlichtweg nichts an!
Zitat:
Ich habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk.

Und was bringt das? Lass sie einfach links liegen und kümmere dich um deine Doktorarbeit.

-- Editiert von User am 9. August 2024 20:22

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1374 Beiträge, 152x hilfreich)

Zitat (von Sophie67):
Mein Vater hat mir eine größeres Geldgeschenk gemacht. Es wurde alles mit einem Schenkungsrechtvertrag beim Notar geregelt.

Meine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben.


Da deine Tante vom Gesetz keinen Erbanspruch von deinem Vater hat, kann ihr das doch total egal sein.

Zitat (von Sophie67):
Ich habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk.


Inwiefern soll das böse enden?

Ich an deiner Stelle würde das ignorieren...warum Energie an solche Nichtigkeiten verschwenden?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1374 Beiträge, 152x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von User am 9. August 2024 21:31

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
Sophie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater ist an Alzheimer erkrankt, nimmt Medikamente und lebt noch selbstständig in seiner Wohnung.

Deswegen bestimmt der Vorwurf Erbschleicher.

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#8
 Von 
Sophie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater ist an Alzheimer erkrankt, nimmt Medikamente und lebt noch selbstständig in seiner Wohnung.

Deswegen bestimmt der Vorwurf Erbschleicher.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124564 Beiträge, 40378x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man braucht auf diesen albernen Brief auch gar nicht reagieren. Man kann ihn ignorieren.
Zitat (von Nana71):
olltest du es dir am A**** vorbeigehen lassen, was deine Tante schreibt.

Kann man machen.

Nur was ist, wenn die Tante das überall herumerzählt?
Da kann es durchaus zu empfehlen sein, gleich beim ersten Mal zu zeigen "wo der Hammer hängt" um weiteren verleumderischen Tätigkeiten vorzubeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1374 Beiträge, 152x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann man machen.

Nur was ist, wenn die Tante das überall herumerzählt?


Kann man sich zu Herzen nehmen, kann man auch sein lassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Da kann es durchaus zu empfehlen sein, gleich beim ersten Mal zu zeigen "wo der Hammer hängt" um weiteren verleumderischen Tätigkeiten vorzubeugen.


Mir wäre es die Energie und die Kosten nicht wert, aber das ist Geschmacksache.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6487 Beiträge, 1527x hilfreich)

Zitat (von Sophie67):
Mein Vater hat mir eine größeres Geldgeschenk gemacht. Es wurde alles mit einem Schenkungsrechtvertrag beim Notar geregelt.

Meine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben.

Ich würde meinen Vater manipulieren und sei nur aufs Erbe aus, eine Erbschleicherin und wäre sonst nie da gewesen.

Das ist rechtlich völlig unerheblich.

Zitat:
Anschließend habe ich das Gespräch gesucht, aber vergebens.

Ich habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk.

Ist soetwas möglich?

Jein. Die Behauptung, jemand wäre ein "Erbschleicher", kann unter Umständen als Üble Nachrede bzw. Verleumdung gewertet werden - strafrechtlich ist aber die Voraussetzung, daß die Äußerung gegenüber einem Dritten gemacht wurde.

Würde es als Beleidigung gewertet, wäre der Tatbestand auch erfüllt, wenn es nur gegenüber dem Betreffenden geäußert wird.
Zitat:
Und muss ich die Kosten tragen?

Beleidigung ist ein reines Antragsdelikt. Wenn man im beschriebenen Fall einen Strafantrag stellt, wird die Staatsanwaltschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein öffentliches Interesse verneinen und den Strafantrag-Steller auf den sog. Privatklageweg verweisen. Das heißt, daß man quasi als Staatsanwalt in eigener Sache tätig werden muss.

Kann man machen, ohne Anwalt... keine wirklich gute Idee, denn man wird gegen einen Anwalt der Gegenseite antreten, und die Chancen auf Erfolg sind... eher bescheiden.

Anders gesagt: es dürfte sich nicht wirklich lohnen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6487 Beiträge, 1527x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur was ist, wenn die Tante das überall herumerzählt?

Dann hätte man am ehesten eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Am ehesten m.E. auf der Schiene "Beleidigung", denn das Zitierte ist ja keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Bewertung.

Da die Tante aber eh keine Erbansprüche hat, solange ein Sohn des Erblassers lebt und der nicht durch ein Testament enterbt wurde, kann man das auch kaltlächelnd ignorieren. Vielleicht hat sich die Tante in ihrer Ahnungslosigkeit etwas erhofft. Vielleicht - das wäre jetzt eine ziemlich fiese Pointe - hat sie sich während der Abwesenheit des Sohnes selbst um ihren Bruder gekümmert, in der Hoffnung, als Erbin bedacht zu werden.

Und merkt nun, daß das wohl nicht passieren wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6487 Beiträge, 1527x hilfreich)

P.S.: Es könnte sich lohnen, mal eine Untersuchung zu machen, wieviele Menschen der Überzeugung sind, als Geschwister hätten sie Pflichtteilsansprüche, wenn ein Geschwister stirbt.

Ich habe das in den letzten zwanzig, dreißig Jahren bestimmt zehnmal bei irgendwelchen Todesfällen und Erbauseinandersetzungen gehört. "Ich bin die Schwester! Ich muss doch etwas erben!"

Nö. Tuste nich. Nur wenn es weder Ehegatten noch Kinder noch Enkel noch Urenkel gibt, und keine lebenden Eltern. Und kein Testament, das andere Erben bestimmt. Als Geschwister stehst Du ziemlich weit hinten in der Erbschaftsnahrungskette.

Dafür bist Du für Deine Geschwister auch nicht unterhaltspflichtig. Ist doch auch was...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#14
 Von 
Sophie67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen, auch unterschiedlichen Antworten.

Habe mich bereits schlau gemacht. Ich habe eine Rechtsschutz und mit einem Anwalt telefoniert, das ist da kostenlos mit bei.

Unterlassung geht nur wegen Verletzung der persönlichen Ehre.



Bin mir nicht sicher, ob ich den Anwalt da richtig verstanden habe, aber in meinem Landkreis - Niedersachsen wäre die Schlichtung zwingend vor einer Klage. Ist wohl in einigen Bundesländern so.

Ich würde das vorziehen und finde das eine tolle Idee das es so etwas gibt.

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