Mein Vater hat mir eine größeres Geldgeschenk gemacht. Es wurde alles mit einem Schenkungsrechtvertrag beim Notar geregelt.
Meine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben.
Ich würde meinen Vater manipulieren und sei nur aufs Erbe aus, eine Erbschleicherin und wäre sonst nie da gewesen.
Anschließend habe ich das Gespräch gesucht, aber vergebens.
Ich habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk.
Ist soetwas möglich? Und muss ich die Kosten tragen?
Vorzeitiges Geldgeschenk und nun Ärger
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatIst soetwas möglich? :
Je nach Wortlaut des Inhaltes des Briefes ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage durchaus möglich.
ZitatUnd muss ich die Kosten tragen? :
Durchaus, denn die wenigsten Anwälte leben von Luft und Liebe.
Wenn man Glück hat, übernimmt eine Versicherung das oder man kann es bei der Gegenseite eitreiben.
Der Wortlaut war wie oben geschrieben.
Hallo Sophie,
……..allgemein wie sie dann davon erfahren hat.
Dann :
Du manipulierst und bist nur auf das Erbe aus, dein Verhalten ist das einer Erbschleicherin. Du warst in den letzen Jahren nie hier bei uns, nicht bei Festen oder anderen Zusammenkünften.
Ich habe in England Chemie studiert und bin im letzen Jahr zurückgekommen und bin dabei meine Doktorarbeit zu schreiben.
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Also DU hast im Ausland studiert, oder?
Man braucht auf diesen albernen Brief auch gar nicht reagieren. Man kann ihn ignorieren.
ZitatMeine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben. :
Das geht die Tante schlichtweg nichts an!
Zitat:Ich habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk.
Und was bringt das? Lass sie einfach links liegen und kümmere dich um deine Doktorarbeit.
-- Editiert von User am 9. August 2024 20:22
ZitatMein Vater hat mir eine größeres Geldgeschenk gemacht. Es wurde alles mit einem Schenkungsrechtvertrag beim Notar geregelt. :
Meine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben.
Da deine Tante vom Gesetz keinen Erbanspruch von deinem Vater hat, kann ihr das doch total egal sein.
ZitatIch habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk. :
Inwiefern soll das böse enden?
Ich an deiner Stelle würde das ignorieren...warum Energie an solche Nichtigkeiten verschwenden?
doppelt
-- Editiert von User am 9. August 2024 21:31
Mein Vater ist an Alzheimer erkrankt, nimmt Medikamente und lebt noch selbstständig in seiner Wohnung.
Deswegen bestimmt der Vorwurf Erbschleicher.
Mein Vater ist an Alzheimer erkrankt, nimmt Medikamente und lebt noch selbstständig in seiner Wohnung.
Deswegen bestimmt der Vorwurf Erbschleicher.
ZitatMan braucht auf diesen albernen Brief auch gar nicht reagieren. Man kann ihn ignorieren. :
Zitatolltest du es dir am A**** vorbeigehen lassen, was deine Tante schreibt. :
Kann man machen.
Nur was ist, wenn die Tante das überall herumerzählt?
Da kann es durchaus zu empfehlen sein, gleich beim ersten Mal zu zeigen "wo der Hammer hängt" um weiteren verleumderischen Tätigkeiten vorzubeugen.
ZitatKann man machen. :
Nur was ist, wenn die Tante das überall herumerzählt?
Kann man sich zu Herzen nehmen, kann man auch sein lassen.
ZitatDa kann es durchaus zu empfehlen sein, gleich beim ersten Mal zu zeigen "wo der Hammer hängt" um weiteren verleumderischen Tätigkeiten vorzubeugen. :
Mir wäre es die Energie und die Kosten nicht wert, aber das ist Geschmacksache.
ZitatMein Vater hat mir eine größeres Geldgeschenk gemacht. Es wurde alles mit einem Schenkungsrechtvertrag beim Notar geregelt. :
Meine Tante, die Schwester meines Vaters hat nun davon erfahren und schickt mir einen bitterbösen Brief mit Einschreiben.
Ich würde meinen Vater manipulieren und sei nur aufs Erbe aus, eine Erbschleicherin und wäre sonst nie da gewesen.
Das ist rechtlich völlig unerheblich.
Zitat:Anschließend habe ich das Gespräch gesucht, aber vergebens.
Ich habe meiner Freundin den Brief gezeigt, die meinte ich kann zum Anwalt gehen und ihr eine Unterlassung zusenden, da es eine Beschuldigung ist, die böse enden kann, gerade wegen dem größeren Geschenk.
Ist soetwas möglich?
Jein. Die Behauptung, jemand wäre ein "Erbschleicher", kann unter Umständen als Üble Nachrede bzw. Verleumdung gewertet werden - strafrechtlich ist aber die Voraussetzung, daß die Äußerung gegenüber einem Dritten gemacht wurde.
Würde es als Beleidigung gewertet, wäre der Tatbestand auch erfüllt, wenn es nur gegenüber dem Betreffenden geäußert wird.
Zitat:Und muss ich die Kosten tragen?
Beleidigung ist ein reines Antragsdelikt. Wenn man im beschriebenen Fall einen Strafantrag stellt, wird die Staatsanwaltschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein öffentliches Interesse verneinen und den Strafantrag-Steller auf den sog. Privatklageweg verweisen. Das heißt, daß man quasi als Staatsanwalt in eigener Sache tätig werden muss.
Kann man machen, ohne Anwalt... keine wirklich gute Idee, denn man wird gegen einen Anwalt der Gegenseite antreten, und die Chancen auf Erfolg sind... eher bescheiden.
Anders gesagt: es dürfte sich nicht wirklich lohnen.
ZitatNur was ist, wenn die Tante das überall herumerzählt? :
Dann hätte man am ehesten eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Am ehesten m.E. auf der Schiene "Beleidigung", denn das Zitierte ist ja keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Bewertung.
Da die Tante aber eh keine Erbansprüche hat, solange ein Sohn des Erblassers lebt und der nicht durch ein Testament enterbt wurde, kann man das auch kaltlächelnd ignorieren. Vielleicht hat sich die Tante in ihrer Ahnungslosigkeit etwas erhofft. Vielleicht - das wäre jetzt eine ziemlich fiese Pointe - hat sie sich während der Abwesenheit des Sohnes selbst um ihren Bruder gekümmert, in der Hoffnung, als Erbin bedacht zu werden.
Und merkt nun, daß das wohl nicht passieren wird.
P.S.: Es könnte sich lohnen, mal eine Untersuchung zu machen, wieviele Menschen der Überzeugung sind, als Geschwister hätten sie Pflichtteilsansprüche, wenn ein Geschwister stirbt.
Ich habe das in den letzten zwanzig, dreißig Jahren bestimmt zehnmal bei irgendwelchen Todesfällen und Erbauseinandersetzungen gehört. "Ich bin die Schwester! Ich muss doch etwas erben!"
Nö. Tuste nich. Nur wenn es weder Ehegatten noch Kinder noch Enkel noch Urenkel gibt, und keine lebenden Eltern. Und kein Testament, das andere Erben bestimmt. Als Geschwister stehst Du ziemlich weit hinten in der Erbschaftsnahrungskette.
Dafür bist Du für Deine Geschwister auch nicht unterhaltspflichtig. Ist doch auch was...
Danke für die vielen, auch unterschiedlichen Antworten.
Habe mich bereits schlau gemacht. Ich habe eine Rechtsschutz und mit einem Anwalt telefoniert, das ist da kostenlos mit bei.
Unterlassung geht nur wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Bin mir nicht sicher, ob ich den Anwalt da richtig verstanden habe, aber in meinem Landkreis - Niedersachsen wäre die Schlichtung zwingend vor einer Klage. Ist wohl in einigen Bundesländern so.
Ich würde das vorziehen und finde das eine tolle Idee das es so etwas gibt.
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