Die Erbausschlagungsfrist ist 6 Wochen.
Beginnend vom Tod des Erblassers oder von Testamentseröffnung ? Ein Testament
liegt vor.
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Wann beginnt Erbausschlagungsfrist
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wenn es ein Testament gibt frühestens mit der Bekanntgabe des Testaments.
6 Wochen nach Kenntnis des Erbanfalls, § 1944 BGB
.
Ist man gesetzlicher Erbe, also sobald man Kenntnis vom Tod des Erblassers hat.
Ist man das nicht, aber im Testament bedacht: 6 Wochen, nachdem man vom Testamentinhalt informiert wurde oder sich hätte informieren können (z.B. wenn die Nachricht per Post im Briefkasten gelandet ist, man sie aber nicht aufgemacht hat).
War man im Ausland ("auf Reisen" genügt NICHT), verlängert sich das auf Monate.
Knifflig finde ich immer die Frage, wenn man weiss, dass ein Testament vorhanden ist, man aber auch gesetzlicher Erbe ist. Spätestens wenn man die Testamentseröffnung abwartet, das Testament aber nicht gültig ist, hat man Probleme...
-- Editiert quiddje am 22.02.2013 13:52
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Wenn ein Testament vorhanden ist, beginnt die 6-Wochenfrist auch für gesetzliche Erben erst mit der Eröffnung des Testamentes.
quote:
Spätestens wenn man die Testamentseröffnung abwartet, das Testament aber nicht gültig ist, hat man Probleme...
Warum? Auch für den Fall, dass es ein ungültiges Testament gibt, beginnt die 6-Wochenfrist nach meiner Einschätzung erst mit der Eröffnung des Testamentes.
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Die Ausschlagungsfrist beginnt mit der Kenntnis von erstens den Anfall der Erbschaft und zweitens dem Grund der Berufung (also der Stellung als gesetzlicher oder testamentarischer bzw. Vertragserbe). Auch beim nachträglichen Auftauchen "neuer" Testamente kann übrigens eine neue Ausschlagungsfrist zu laufen beginnen, selbst wenn man die Erbschaft schon einmal ausgeschlagen hat. Das hängt dann vom Umfang der schon abgegebenen Ausschlagungserklärung ab.
Ist also alles nicht so einfach.
Gruss
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