Hallo,
vor einigen Jahren ist ein Angehöriger verstorben. Die Erbberechtigten sind einige Tage nach der traurigen Mitteilung hingefahren, haben von einem Nachbarn den Schlüssel erhalten, sind in die Wohnung reingegangen, haben sich kundig gemacht, das Erbe
angenommen, Erbschein beantragt - Alles kein Problem.
Nun ist in einer anderen Stadt erneut ein Angehöriger verstorben. Der Erbberechtigte wollte in die Wohnung reingehen, aber der Vermieter, der den Schlüssel hat, bekam vom Ordnungsamt die Auskunft, da darf keiner rein, bis über die Annahme oder Ausschlagung des Erbes entschieden wurde.
Aber auf welcher Grundlage soll man entscheiden, wenn man die Wohnung nicht betreten darf?
Wann darf man in die Wohnung eines Verstorbenen reingehen?
29. Mai 2019
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Frage vom 29. Mai 2019 | 21:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann darf man in die Wohnung eines Verstorbenen reingehen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2019 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Aber auf welcher Grundlage soll man entscheiden, wenn man die Wohnung nicht betreten darf?
Dann hat man keine Entscheidungsgrundlage und muss ggf. nach Bauchgefühl entscheiden.
Der Vermieter muss jedenfalls nicht riskieren, dass die Angehören die Wertsachen heimlich mitnehmen und dann das Erbe ausschlagen. Er selbst bleibt dann auch noch auf den Räumungskosten sitzen und hat keine Möglichkeit mehr das Vermieterpfandrecht geltend zu machen. Für die Herausgabe der Schlüssel kann er daher die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
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