Im Zusammenhang mit unserem gemeinsamen Erbe (50% meine SWchwester; 50% ich) habe ich folgende Fragen:
- wann wird die Erbschaftsteuer fällig ? bei der jährlíchen Einkommensteuererklärung oder direkt nach Erbantritt ?
- wird die Erbsumme dabei erst geteilt, Freibeträge abgezogen und dann versteuert (als das Erbe jedes Erben getrennt versteuert), oder wird erst das Gesamterbe der Steuer unterworfen (die dabei prozentual ja durchaus höher sein kann, in unserem Fall 12 oder 19%).
- welche Freibeträge gelten dabei für Haurat, Barvermödgen etc. (Steuerklasse 2 nach Erbrecht)
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Wann wird die Erbschaftsteuer fällig?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Erschaftsteuererklärung muss nach Erbabtritt abgegeben werden und hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun.
Der Erbe ist erschaftsteuerpflichtig. Es zählt also das, was er erhalten hat.
In Steuerklasse II (z.B. Geschwister) gibt es einen Freibetrag von 10.300€. Weitere Freibeträge für spezielle Dinge (z.B. Hausrat)gibt es nicht.
Immobilien gehen allerdings nur mit dem Mietwert in die Berechnung ein. Der Mietwert entspricht etwa 50% des Verkehrsertes.
Danke für die Antwort. Aber eine Frage ist noch offen. Wie erfogt in diesem fall die Berechnung ? z.B. Gesamterbe 80 Tsd EUR-Freibetrag, dann 19% Erbschaftssteuer (50% von mir, 50% von meiner Schwester zu tragen), oder :
erst Teilung des Erbes auf die 2 Erben (damit unter 52000 für jeden, somit nur für jeden 12% Steuer auf seinen Anteil.) ??
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Besteuert wird nicht das Erbe sondern der Begünstigte. Es ist also eine persönliche Steuerpflicht. Daher ist nur das für Dich zu besteuern, was Du erhalten hast.
Und davon sind Deine ganz persönlichen Freibeträge abzuziehen
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
-- Editiert von WolfgangL am 24.05.2004 20:51:35
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