Wann wird die Erbschaftsteuer fällig?

17. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
lazyharry
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann wird die Erbschaftsteuer fällig?

Im Zusammenhang mit unserem gemeinsamen Erbe (50% meine SWchwester; 50% ich) habe ich folgende Fragen:
- wann wird die Erbschaftsteuer fällig ? bei der jährlíchen Einkommensteuererklärung oder direkt nach Erbantritt ?
- wird die Erbsumme dabei erst geteilt, Freibeträge abgezogen und dann versteuert (als das Erbe jedes Erben getrennt versteuert), oder wird erst das Gesamterbe der Steuer unterworfen (die dabei prozentual ja durchaus höher sein kann, in unserem Fall 12 oder 19%).
- welche Freibeträge gelten dabei für Haurat, Barvermödgen etc. (Steuerklasse 2 nach Erbrecht)

-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Erschaftsteuererklärung muss nach Erbabtritt abgegeben werden und hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun.

Der Erbe ist erschaftsteuerpflichtig. Es zählt also das, was er erhalten hat.

In Steuerklasse II (z.B. Geschwister) gibt es einen Freibetrag von 10.300€. Weitere Freibeträge für spezielle Dinge (z.B. Hausrat)gibt es nicht.

Immobilien gehen allerdings nur mit dem Mietwert in die Berechnung ein. Der Mietwert entspricht etwa 50% des Verkehrsertes.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lazyharry
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Aber eine Frage ist noch offen. Wie erfogt in diesem fall die Berechnung ? z.B. Gesamterbe 80 Tsd EUR-Freibetrag, dann 19% Erbschaftssteuer (50% von mir, 50% von meiner Schwester zu tragen), oder :
erst Teilung des Erbes auf die 2 Erben (damit unter 52000 für jeden, somit nur für jeden 12% Steuer auf seinen Anteil.) ??

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Besteuert wird nicht das Erbe sondern der Begünstigte. Es ist also eine persönliche Steuerpflicht. Daher ist nur das für Dich zu besteuern, was Du erhalten hast.

Und davon sind Deine ganz persönlichen Freibeträge abzuziehen

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

-- Editiert von WolfgangL am 24.05.2004 20:51:35

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen