Warum erlischt das Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung nicht?

27. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
aynur76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum erlischt das Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung nicht?

Warum erlischt das Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung nicht? Das ist doch total unlogisch???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
aynur76
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Philosoph für die schnelle Antwort. Woran erkenne ich im Grundbuch die vorrangigen Rechte? An der Position der Eintragung? D.h. Wenn das Nießbrauchrecht zuerst eingetragen wurde und danach die Hypothek, dann bliebe das Nießbrauchrecht von der Versteigerung unberührt? ist das richtig?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ja, genauso ist das, es sei denn, es ist noch einmal irgendwo im Grundbuch gesondert vermerkt, dass die Rangfolge geändert wurde.

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