Warum erlischt das Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung nicht? Das ist doch total unlogisch???
Warum erlischt das Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung nicht?
27. Juni 2006
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Frage vom 27. Juni 2006 | 13:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum erlischt das Nießbrauchrecht bei einer Zwangsversteigerung nicht?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2006 | 14:08
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 901x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. Juli 2006 | 12:46
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Philosoph für die schnelle Antwort. Woran erkenne ich im Grundbuch die vorrangigen Rechte? An der Position der Eintragung? D.h. Wenn das Nießbrauchrecht zuerst eingetragen wurde und danach die Hypothek, dann bliebe das Nießbrauchrecht von der Versteigerung unberührt? ist das richtig?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Juli 2006 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (46276 Beiträge, 16417x hilfreich)
Ja, genauso ist das, es sei denn, es ist noch einmal irgendwo im Grundbuch gesondert vermerkt, dass die Rangfolge geändert wurde.
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