Im BGB steht, dass der Pflichtteilsberechtigte umfassenden Auskunftsanspruch über die Höhe des Erbes zur Berechnung seines Anteiles hat.
Was ich etwas kurios finde : Diesen Anspruch hat er nur gegenüber den Erben.Wenn jemand also quasi aus irgendwelchen Gründen per Pflichtteil enterbt ist, wird in der Regel ja etwas vorgefallen sein, was das Verhältnis zu den Erben nicht so toll erscheinen läßt. - sonst wäre dieses Forum ja nicht so voll mit diesen Fällen. Die Erben sind also meistens die "Gegenspieler". Nur von diesen erhält der Pflichtteilsberechtigte Auskunft, kann natürlich bis zur EV gehen, aber letztendlich nützt es ihm wenig, denn er ist in der Beweispflicht.
Nun meine Frage : Warum ist das eigentlich so geregelt,- gibt es dafür Gründe ? Nach meinem Rechtsempfinden müßte doch der Pflichtteilsberechtigte genau dieselben Auskunftsansprüche bei Banken, Versicherungen o.ä. haben, wie der reguläre Erbe. So kann er dann ganz einfach zur Bank gehen, den Kontostand des Erblassers erfahren und damit die erben konfrontieren anstatt hier ein nerven-und kostenaufreibendes Versteckspiel vor Gericht zu spielen.
Warum hat Pflichtteilsberechtigter kaum Infoanspruch ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo, hat keiner eine Idee ?
ich denke hier natürlich nicht an den undankbaren Sohn, der nun der armen Witwe das letzte Hemd ausziehen will.
Hier im Forum gibt es immer wieder Fälle, wo gefragt wird, wie man zum Beispiel die Kinder aus erster Ehe bestmöglich vom Erbe ausschliessen kann, genau um solche Fälle geht es mir, die ja letztendlich kaum eine Chance haben zu ihrem recht zu kommen.
Sie zeigen halt tatsächlich ein Problem auf.
Bei Pflichteilsauskünften wird gelogen dass sich die Balken biegen (insbesondere von Ehegatten gegegenüber unehelichen Kindern).
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Ja, daß es ein Problem ist, ist mir klar. habe selbst so einen Fall in nächster Nähe. Ehegatte (2. Frau) gibt dessen Sohn aus erster Ehe die Info, dass sein Vater total verarmt gestorben sei und hat nun locker Zeit, alles zu vertuschen. inzwischen konnte der Sohn auf (illegale) Art und Weise schon Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich ausfindig machen und hat auch Klage eingereicht. Die Beweise, die er erlangt hat, kann er natürlich nicht verwenden. Offiziell bekommt er natürlich keinerlei Auskünfte, außer von seiner Gegnerin und die hat jetzt erst mal zeit, alle Spuren in Ruhe zu verwischen, bis der Gerichtstermin ist. Dann wird sie da sitzen und sagen : weisen Sie mir das doch mal nach.... und schon ist der Prozess gelaufen.
Ich verstehe auch nicht, dass im Erbrecht nicht so knallhart bestraft wird, wie bei Wirtschaftsdelikten. Sobald jemand tot ist, scheint sein Vermögen komplett ungeschützt zu sein in diesem Lande. Man muß sich ja nur mal einige Stunden allein die Beiträge in diesem Forum durchlesen.
Ich käme nie auf die Idee meiner Oma das prall gefüllte Spar******* aus dem Schrank zu stehlen. Für viele Zeitgenossen scheinen im Todesfall aber sämtliche Rechtsgepflogenheiten außer Kraft gesetzt zu sein und es wird gestohlen und unterschlagen, dass sich die Balken biegen...
Die beste Informationsgrundlage hat natürlich derjenige, der die Verbindung zum Erblasser zeitlebns nicht hat abreißen lassen und mit ihm vielleicht dieses Thema sogar besprochen hat.
Ansonsten hilft wirklich nur eins: EV einholen und bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.
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