Die Eltern haben drei Kinder, K1, K2, K3. Die Mutter ist schon vor 20 Jahren gestorben. Nach dem Tod des Vaters sind die drei Kinder Erben mit gleicher Erbquote. Der Vater hat ein paar Jahre vor seinem Tod K2 ein Haus mit Nießbrauch "in vorweggenommener Erbfolge" überschrieben, Wert rund 200 000 €. Im Nachlass sind nun noch drei Häuser, jedes Kind bekommt eines laut Teilungsanordnung. Jedes dieser Häuser ist rund 150 000 Euro wert. K1 und K3 behaupten nun, wegen der Formulierung "in vorweggenommer Erbfolge" sei das Haus, das K2 schon überschrieben bekommen hat, ausgleichspflichtig. Im Übergabevertrag steht nichts von Ausgleichspflicht. Laut der Kinder ergäbe sich das aber wegen der Formulierung "In vorweggenommener Erbfolge"
Was bedeutet das nun genau?
Nachtrag: im Testament steht: Falls ein Erbe durch diese Teilungsanordnung mehr erhält als es seinem Erbteil entspricht ist ihm der übersteigende Teil als Vorausvermächtnis zugewendet
-- Editiert von Kali321 am 16.04.2019 08:51
Was bedeutet ausgleichspflichtig?
16. April 2019
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Frage vom 16. April 2019 | 07:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet ausgleichspflichtig?
Testament oder Erbe?
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