Person A ist am 5.11 gestorben
Person B hätte die bestattungsvollmacht und sonstige vollmachten.
Person C einzigste leibliches Kind hat beim Bestatter sich als dieses angegeben.
Nun bekommt Person C weder von Ämtern noch von Person B irgendwelche Auskünfte.
Person B hat nun ein Formular mit der Möglichkeit auf erbschein Beantragung und auch der Angaben über Vermögen und Abkömmlingen bekommen.
Frage: wie ist das möglich,wenn sich Person C beim Bestatter angegeben hat und dieser das weiterleiten wollte an das standesamt? Kann es sein, dass das Person B einfach heimlich geändert hat?
Das Formular ging am 20. Raus und bis heute kam keine Antwort.
Person C hat das schreiben nun auch aufgefordert. Leider weiss Person C nicht garantiert, dass ein Testament hinterlegt ist. Eine Möglichkeit in die Whg zu kommen hat Person C nicht.
Was bedeutet folgender Antrag vom Nachlassgericht?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer ist B?
Steht oben.
Person B ist nicht die nächste verwandte, hatte bis zum tot die vollmachten und hat mit Person C zusammen die Beerdigung "beantragt".
Person C hat sich aber beim Bestatter als einzigstes Kind eingetragen.
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Das Nachlaßgericht geht nach eigenen Unterlagen vor (z.B. Testament). Zuerst werden die Betroffenen mit bekannten Adressen und je nach Aktenlage angeschrieben.
Das man beim Bestatter "Auftraggeber" der Beisetzung war, interessiert recht wenig. Auch hat der Bestatter keinen Einfluß auf das Nachlaßgericht. Wenn C nicht angeschrieben wurde, dann liegt evtl. nur die eigene Adresse (noch) nicht vor. Das ändert sich ggf., wenn B den Fragebogen ausgefüllt zurückgesendet hat. Dann werden auch weitere Betroffene informiert, auch wenn es ggf. nur um ein Pflichtteil geht.
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