Was erbt das mdj. Kind?

1. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)
Was erbt das mdj. Kind?

Guten Tag! Dies wäre meine Frage:
Eine Familie (Vater, Mutter, Kind) hat eine Eigentumswohnung. Diese wird noch abgezahlt. Als Eigentümer der Wohnung sind die beiden Ehegatten eingetragen. Es besteht eine Lebensversicherung zur Absicherung der Wohnung für den Todesfall eines der Ehegatten. Dann passiert es: Der Vater stirbt unerwartet. Ein Testament besteht nicht. Außer der Wohnung ist nur ein Auto vorhanden, ansonsten nichts von Wert.
Was erbt das Kind? Und hat dieses bzw. das Jugendamt ein Mitspracherecht über den evtl. Verkauf der Wohnung?
Ich danke schon mal fürs Antworten.

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ehefrau und Kind erben zu je 50%. Den Hausrat erbt die Ehefrau allein, dazu gehört im Regelfall auch das Auto.

Von der Wohnung gehört der Ehefrau dann also 75% und dem Kind dann 25%.

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#2
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo hh,
herzlichen Dank für die Antwort, das hatte ich mir auch so gedacht. Ich denke, wenn die Wohnung verkauft werden soll, muß sich die Mutter mit dem Kind einigen. Denn der Vater ist zuhause in der Wohnung verstorben und das ist für die Mutter sehr schwer zu ertragen.
Danke nochmal und frdl. Gruß!

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