Mein Mann hat ein uneheliches Kind, welches 1989 geboren ist. Wir beide haben noch einen gemeinsamen Sohn, welcher während unserer Ehe entstanden ist. Nun meine Frage: Wir besitzen ein kleines Einfamilienhaus( also keine Villa) welches uns beiden zur hälfte gehört.Ersparnisse haben wir keine. Sollte meinem Mann jetzt was zustoßen(was ich nicht hoffe) was passiert dann mit unserem Haus? Muß ich den unehelichen Sohn meines Mannes auszahlen oder hat er nur einen Anspruch auf Ersparnisse? Müßte ich dann das Haus verkaufen um ihn auszuzahlen? Einen Kredit würde ich nämlich nicht bekommen?
Was erbt uneheliches Kind?
24. November 2008
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Frage vom 24. November 2008 | 19:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was erbt uneheliches Kind?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. November 2008 | 19:25
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1216x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. November 2008 | 19:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was heißt vom Erbe ausschließen????
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. November 2008 | 20:30
Von
Status: Schüler (489 Beiträge, 203x hilfreich)
... Was heißt vom Erbe ausschließen???? ....
Testamentarisch enterben. Pflichtteilsberechtigt bleibt das uneheliche Kind allerdings auch in diesem Fall. Das bedeutet, es hat Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (und zwar bezogen auf das Gesamtvermögen des Erblassers) in bar.
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