Was gehört zu den Beerdigungskosten dazu?

2. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
mheesi
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 5x hilfreich)
Was gehört zu den Beerdigungskosten dazu?

Hallo.
Ich hätte mal eine Frage. Was gehört denn nun eigentlich zu den Beerdigungskosten dazu?
Ich hatte schon einmal in diesem Forum berichtet,das mein Ex-Lebensgefährte , Vater meiner Tochter voriges Jahr im Sommer tödlich verunglückt ist. Meine Tochter ist demnach Alleinerbin.
Nun war es ja so,das die Familie meines Ex-Lebensgefährten sämtliche Gelder von Privat- u. Geschäftskonto entwendeten.Die Schwester hatte zwar eine Kontovollmacht über den Tod hinaus,aber das beiinhaltet ja nicht,das sie das Geld dann auch behalten kann.
Mittlerweile läuft alles über einen Anwalt.
Uns wurden zur Rechnung gestellt Unfallbergung bis zur Urnenbeisetzung.Soweit alles ok.
Aber muß meine Tochter auch für deren Zeitungsanzeige,Grabgestecke und für den Grabstein aufkommen?
Wir wurden ja auch überhaupt nicht gefragt.

Achso weiterhin wurde uns vom gegnerischen Anwalt mitgeteilt,das der Verstorbene in der Woche vor seinem Ableben der Familie bzw.der Schwester mündlich die Vollmacht erteilte das Geld abzuholen und davon Schulden zu bezahlen.
Angeblich hätte er sich Geld geborgt,wofür es einen Zeugen gibt.
Kommt man mit dieser Tour durch ?
Ich muß doch eigentlich was schriftliches haben.

Wer kann weiterhelfen?????




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Carm
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

habe ungefähr die ähnlichen probleme an der backe. ich habe beim nachlassgericht angerufen und man sagte mir, dass die beerdigungskosten aus dem nachlass bezahlt werden. und es betrifft nur die reinen bestattungskosten, dazu zählten keine todesanzeigen, kein grabstein und kein leichenschmaus. ich werde mein problem nun bei einem anwalt vortragen, denn die erben welche von mir 1/8tel beerdigungskosten verlangen haben sich einen anwalt genommen und dieser möchte doch auch gleich noch mal schnell 120 euro für seine inanspruchnahme haben. ich habe eine rechtsschutzversicherung und diese übernimmt die kosten für eine erbrechtliche erstberatung. denn es geht ja dann auch in meinem fall noch um eventuellen nachlass, wie ländereien und 10.000 euro schulden, welche an mich zu zahlen sind und tituliert wurden.
also eine professionelle beratung ist wohl dann doch von vorteil. tschüß carmen

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