Guten Tag,
theoretischer Fall:
Person A verstirbt. Der Verstorbene hat an lebenden Verwandten lediglich
1.) den Vater und
2.) einen Bruder
(keine Ehefrau/ keine Lebenspartnerin / keine Kinder ect.)
Der Verstorbene macht ein Vermächtnis zugunsten eines guten Bekannten über (unter anderem, siehe auch nächsten Abschnitt) einen neuwertigen, 5 Monate alten Pkw (mit ca. 2500 km) der z.B. 35.000 Euro gekostet hat.
Nehmen wir an, dass der Vater im Testament lediglich mit dem Pflichtteil (25 %) bedacht wird und der Bruder (B) nicht bedacht wird.
Die restlichen 75 % (Bargeld, Auto wie oben erwähnt, Hausrat) sollten an den guten Bekannten gehen.
Frage:
1.) Ist der Wert des Pkw in die Erbmasse mit einzurechnen, wenn es um den Pflichtteilanspruch für den Vater geht?
2) Was ist mit dem Wert des Hausrats bzw. dem Hausrat selbst in so einem Fall? Ist er ebenfalls mit einzurechnen? Es handelt sich z.B. um Gemälde die der Verstorbenenselbst gemalt hat, die ausser einem finanziellen natürlich auch einen hohen ideellen Wert für die Familie des Verstorbenen haben.
Über die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen!
NUBelle
Was gehört zur Erbmasse?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zum Nachlass gehört alles, d.h. auch das Auto, der Hausrat und die Bilder.
Der Vater hat übrigens in diesem Fall einen Pflichtteilsanspruch von 50%.
Daneben möchte ich darauf hinweisen, dass ein Vermächtnis nicht das Gleiche ist, wie ein Erbe. Ein Vermächtnis bezieht sich üblicherweise nur auf einzelne Dinge. Wer ein Vermächtnis bekommt, wird gerade nicht Erbe, sondern bekommt nur die ausdrücklich als Vermächtnis erwähnten Teile. Darauf hat er einen Herausgabeanspruch gegen den Erben.
Wenn ich das richtig verstehe, dann soll der Freund Alleinerbe werden. Das sollte dann auch so klar im Testament formuliert werden. Ein Pflichtteilsanspruch besteht auch dann, wenn er nicht im Testament erwähnt wird.
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