Offensichtlich wird im Erbrecht die Übertragung von Geld von den Erblasser an den Erben nicht unbedingt immer als Schenkung gewertet, sondern auch als Zuwendung, Anstandsschenkungen usw. Wie ist das mit den Kontobewegungen und Bargeld hinsichtlich Pflichtteilsergänzungsansprüche bewertet?
Was ist erbrechtlich der Unterschied zwischen Zuwendungen, Schenkungen usw.
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zwischen Schenkung und Zuwendung gibt es erbrechtlich keinen Unterschied.
Kontobewegungen und Bargeld können genauso als Schenkungen eingestuft werden wie Sachzuwendungen. Eine Schenkung im erbrechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn der Vermögensübertragung keine Gegenleistung gegenübersteht.
Nur Anstandsschenkungen, d.h. übliche Schenkungen zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Weihnachten usw.) lösen keine Pflichtteilergänzungsanspruch aus.
Wie sieht das mit " finanzielle Unterstützung gegen Hilfe " aus? Jetzt mal angenommen jemand hat den Senior unterstützt und dafür jeden Monat 1000€ erhalten. 10 Jahre lang, jeden MonT. Nicht als Einkommen, sondern als kleines Dankeschön. Schenkung ? ( nur erbrechlich betrachtet, das das Einkommensteuer rechtlich nicht ok war, schreiben wir mal auf ein anderes Blatt)
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Wenn die Unterstützung in einem Umfang erfolgt ist, wodurch die Zuwendung als angemessen gilt, dann ist das OK, andernfalls bleibt es bei einer Schenkung.
Zitat:sondern als kleines Dankeschön.
Dann ist es eine Anstandsschenkung.
1.000€ kann man aber wohl nur dann als kleines Dankeschön bezeichnen, wenn die Unterstützung groß war. Ein paar Besorgungen pro Monat erledigen reicht da nicht.
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