Was ist erbrechtlich der Unterschied zwischen Zuwendungen, Schenkungen usw.

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Was ist erbrechtlich der Unterschied zwischen Zuwendungen, Schenkungen usw.

Offensichtlich wird im Erbrecht die Übertragung von Geld von den Erblasser an den Erben nicht unbedingt immer als Schenkung gewertet, sondern auch als Zuwendung, Anstandsschenkungen usw. Wie ist das mit den Kontobewegungen und Bargeld hinsichtlich Pflichtteilsergänzungsansprüche bewertet?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zwischen Schenkung und Zuwendung gibt es erbrechtlich keinen Unterschied.

Kontobewegungen und Bargeld können genauso als Schenkungen eingestuft werden wie Sachzuwendungen. Eine Schenkung im erbrechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn der Vermögensübertragung keine Gegenleistung gegenübersteht.

Nur Anstandsschenkungen, d.h. übliche Schenkungen zu besonderen Anlässen (Geburtstag, Weihnachten usw.) lösen keine Pflichtteilergänzungsanspruch aus.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Wie sieht das mit " finanzielle Unterstützung gegen Hilfe " aus? Jetzt mal angenommen jemand hat den Senior unterstützt und dafür jeden Monat 1000€ erhalten. 10 Jahre lang, jeden MonT. Nicht als Einkommen, sondern als kleines Dankeschön. Schenkung ? ( nur erbrechlich betrachtet, das das Einkommensteuer rechtlich nicht ok war, schreiben wir mal auf ein anderes Blatt)

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn die Unterstützung in einem Umfang erfolgt ist, wodurch die Zuwendung als angemessen gilt, dann ist das OK, andernfalls bleibt es bei einer Schenkung.

Zitat:
sondern als kleines Dankeschön.


Dann ist es eine Anstandsschenkung.
1.000€ kann man aber wohl nur dann als kleines Dankeschön bezeichnen, wenn die Unterstützung groß war. Ein paar Besorgungen pro Monat erledigen reicht da nicht.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.342 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen