Wenn einer gestorben ist ohne Testament zu hinterlassen,
wie mischt sich da das Nachlassgericht in Erbschaftverteilung ein ?
Und wenn kein Erber da ist, kassiert das Gericht das Vermögen des Verstorbenen ?
Was macht das Nachlassgericht, wen kein Testament da ist?
24. Mai 2012
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Frage vom 24. Mai 2012 | 11:05
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2037x hilfreich)
Was macht das Nachlassgericht, wen kein Testament da ist?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2012 | 12:55
Von
Status: Unbeschreiblich (48850 Beiträge, 17206x hilfreich)
quote:
Wenn einer gestorben ist ohne Testament zu hinterlassen,
wie mischt sich da das Nachlassgericht in Erbschaftverteilung ein?
Normalerweise gar nicht. Üblicherweise wird einfach abgewartet, bis jemand einen Erbschein beantragt.
quote:
Und wenn kein Erber da ist, kassiert das Gericht das Vermögen des Verstorbenen?
Wenn sich trotz intensiver Suche kein Erbe, d.h. auch kein sehr entfernter Verwandter finden lässt, dann stellt das Nachlassgericht fest, dass das zuständige Bundesland Erbe geworden ist. So ein Verfahren wird aber üblicherweise nur dann durchgeführt wenn tatsächlich ein nennenswertes "herrenloses" Vermögen vorhanden ist, denn schließlich kann die Suche nach potentiellen Erben einen erheblichen Aufwand verursachen, der durch die Höhe des Nachlasses gedeckt sein sollte.
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#2
Antwort vom 25. Mai 2012 | 10:09
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2037x hilfreich)
quote:
Normalerweise gar nicht. Üblicherweise wird einfach abgewartet, bis jemand einen Erbschein beantragt.
Da ohne Testament und keiner drum kümmert, kann ja jeder der
davon erfährt, zuschlagen !
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#3
Antwort vom 25. Mai 2012 | 11:16
Von
Status: Master (4275 Beiträge, 2428x hilfreich)
Erst mal an sich nehmen: ja. Man wird damit zum Erbschaftsbesitzer, nicht Eigentümer.
Was so ein Erbschaftsbeitzer zu tun und zu lassen hat, ist im BGB wieder ausführlich geregelt.
Man muss allerdings aufpassen, dass man nicht den Eindruck erweckt, auf diese Art Eigentümer der Erbmasse werden zu wollen. Da kommt dann doch recht flott § 242 StgB zum tragen...
#4
Antwort vom 25. Mai 2012 | 12:18
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2037x hilfreich)
quote:
Was so ein Erbschaftsbeitzer zu tun und zu lassen hat, ist im BGB wieder ausführlich geregelt.
Und wer wiederum kontrolliert das ?
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