Was passiert im Sterbefall, wenn ich im Ausland lebe?

15. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
VoWo123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert im Sterbefall, wenn ich im Ausland lebe?

Guten Tag.
Folgende Situation.

Mein Vater stirbt in Deutschland.
Ich wohne in der EU.

Im Sterbefall muss die Wohnungsmiete weiterhin bezahlt werden (3 Monate Kündigung).
Rentenkasse will auch die Rente für den Sterbemonat zurückverlangen.
Kontostand auf der Bank = 0. Sonst auch kein Vermögen.

Wenn ich die Erbe ablehne, muss ich wohl alle die Kosten nicht bezahlen, oder?
Kann ich trotzdem für die Beerdigung aufkommen, und alles übernehmen, oder wird es mir in diesem Fall verweigert?

Danke für Ihre Meinungen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn ich die Erbe ablehne, muss ich wohl alle die Kosten nicht bezahlen, oder? Richtig.
Kann ich trotzdem für die Beerdigung aufkommen, und alles übernehmen, oder wird es mir in diesem Fall verweigert? Das müssen Sie sogar - wenn es keinen Erben gibt, trifft die Angehörigen die Bestattungspflicht gemäß den Bestattungsgesetzen der Bundesländer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

wenn Sie das Erbe Ihres Vaters ablehnen, haben Sie mit keinerlei Kosten oder Schulden Ihres Vaters etwas zu zu tun, Sie müssten die Erbausschlagung rechtzeitig vor dem Nachlassgericht rechtswirksam erklären.

Eine Ausnahme sind die Bestattungskosten. Für diese kommen Sie immer auf. Käme zu einer "sozialen Beerdigung" ( die Gemeinde tritt erst einmal in Vorlage), kann sich die Gemeinde dieses Geld von Ihnen zurückholen. Leitsatz "seine Toten begräbt man immer". An den Bestattngskosten ist trotz Erbausschlagung nicht vorbei zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen


Signatur:

Blaki

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

An den Bestattngskosten ist trotz Erbausschlagung nicht vorbei zu kommen. Das scheint ja auch nicht die Absicht des TE zu sein. In D wäre eine solche Beerdigung übrigens steuerlich absetzbar - prüfen Sie das mal für Ihr Wohnsitzland.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
VoWo123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Darf ich bei der vorstehenden Erbausschlagung, z.B. persönliche Dokumente vorher aus der Wohnung holen? - Ich habe die Wohnungsschlussel.

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