Was passiert mit Kredit?

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert mit Kredit?

Hallo zusammen,
vor 3,5 Jahren hat meine Mutter für meinen Mann und mich einen Kredit für ein Auto aufgenommen, welchen wir aber von Anfang an bezahlt haben. Damals hatte meine Mutter sich von meinem Vater getrennt. Der Brief liegt bei der Bank.
Nun ist meine Mutter verstorben. Leider ist der Kontakt zu ihr in den letzten Jahren abgebrochen ( das ist eine lange Geschichte, würde jetzt den Rahmen sprengen). Der Kredit wird bis heute immer von unserem Konto abgebucht und auch im Brief stehen wir als Halter. Nun habe ich bei der Bank angerufen um mitzuteilen das meine Mutter verstorben sei und um zu erfragen wie es jetzt weitergeht. Ich würde den Kredit gerne auslösen damit wir den Brief hier haben. Da ich das Erbe nicht antreten werde ( Schulden) meinte die Dame von der Bank das mein Vater dann den Brief bekommen würde auch wenn wir das Auto komplett bezahlt hätten.
Damals haben wir mit meiner Mutter einen Vetrag gemacht das nach Abtragung aller Raten das Auto in unseren Besitz übergeht.
Da meine Mutter zwischenzeitlich wohl wieder mit meinem Vater zusammen gekommen war ( waren aber noch getrennt gemeldet) und ich mit meinem Vater nur eine Hassbeziehung führe, habe ich jetzt Angst das er sich den Brief unter den Nagel reissen will um mir einen reinzuwürgen.
Wie gehts jetzt weiter?
Ich habe heute nochmal mit der Bank gesprochen und hatte eine sehr nette Mitarbeiterin am Tel. die versuchen wollten das wir den Kredit ablösen können und den Brief kriegen. Sie meinte da müsste was gehen, weil es offensichtlich ist das wir die ganzen Jahre gezahlt haben und auch im Brief als Halter stehen.
Für ein Antworten danke ich euch jetzt schon.
LG Sandra

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Leider ist es so, dass wer den Brief hat, den Wagen verkaufen kann, wenn er dann den Schlüssel dazu hat.
Ich gehe mal davon aus, dass der Brief im Schließfach lag.
Wenn du das Erbe ablehnst, hast du auch kein Recht, zu erfahren, was sich im Schließfach befindet, denn du bist ja ohne Erbschein und gegenüber der Bank nicht legetimiert, daraus etwas zu entnehmen.
Da hilft nichts, entweder Erbe annehmen oder vom Erben die Herausgabe des Briefes verlangen.
Oder liegt der Brief als Sicherheit bei der Bank? Warum habt ihr dann damals nicht selber den Kredit aufgenommen und das AUto Sicherungsübereignet?

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#2
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für deine Antwort.
Der Brief liegt als Sicherheit bei der Bank.
Wir konnte aus finanziellen Gründen keine eigenen Kredit aufnhemen.
Aber würde meine Vater sich nicht strafbar machen wenn er das Auto einfach verkauft? Wir stehen ja im Brief und hatten ja Vetrag mit meiner Mutter.
LG Sandra

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#3
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn die Bank den Brief nach der Tilgung des Krdits freigibt, steht er dem Eigentümer des Autos zu. Das ist nicht unbedingt der Halter.

Wenn die Mutter als Eigentümerin anzusehen wäre, stünde der Brief der Erbengemeinschaft zu. Diese muss einer Veräußerung zustimmen. Wenn der Vater das Auto ohne Wissen der anderen Miterben verkauft, kommt es den anderen Mitbesitzern abhanden. Das bedeutet, dass der Erwerber nicht gutgläubig Eigentum an dem Fahrzeug erwerben kann. daran ändert auch die Übergabe des Fahrzeugbriefes nichts.

Allerdings wäre es natürlich besser den Fahrzeugbrief so aufzubewahren, dass nur alle Miterben gemeinsam an ihn herankommen.

Wer ist denn im Kaufvertrag benannt?

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Brief ist eine Sicherheit für den Kredit. Solange der nicht getilgt ist, wird die Bank den Brief auch nicht - an wen auch immer - herausgeben.
Redet doch noch mal mit einer Ebene höher in der Bank und versucht es zu klären.

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#5
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

deswegen habe ich im ersten Satz auch geschrieben " Wenn die Bank den Brief nach der Tilgung des Kredits freigibt ..."

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Mutter hat den Kreditvertrag abgeschlossen und hat anschließend das Zeitliche gesegnet. Von einem Testament sowie einer Scheidung von Ihrem Mann ist nicht die Rede (nur von einem zwischenzeitlichen Getrenntleben der Eltern).

Also ist nach dem Tode der Mutter kraft gesetzlichen Erbrechts eine Erbengemeinschaft entstanden, bestehend aus Tochter und Vater.

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""

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#8
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Anworten. Mit der Bank bin ich erstmal so verblieben das die Raten normal bei uns weiter abgebucht werde.
Ich hatte eigentlich vor das Erbe abzulehnen weil das noch Schulden drin stecken auf die ich nicht scharf bin.
Welche Kraft hat der Vertrag den wir mit meiner Mutter gemacht haben denn? Laut diesem Vertrag geht das Auto in unseren Besitz über sobald das Auto gezahlt ist.
LG Sandra

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#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Gab es für den Kredit eigentlich keine Restschuldversicherung?

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#11
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch die gibts. Aber ich will das Auto weiterzahlen, damit mir keiner sagen kann hast nich gezahlt.

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#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will nicht das mein Vater mir vorwirft aus dem ganzen auch noch Gewinn zuschlagen. Und das würde er tun.

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#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

quote:
Ich will nicht das mein Vater mir vorwirft aus dem ganzen auch noch Gewinn zuschlagen. Und das würde er tun.


Ganz ehrlich: Wenn ich ohnehin schon ein so schlechtes Verhältnis zu meinem Vater hätte, dann wäre das nun wirklich das letzte, was mich interessieren würde. Zumal dieser Vorwurf völlig absurd wäre. Die Versicherung zahlt - wie der Name schon sagt - die Restschuld aus dem Kreditvertrag; und zwar an die Bank. Gewinn ist da nicht raus zu ziehen.

Wer steht denn eigentlich als Käufer in dem Kaufvertrag vor den besagten PKW? Der Käufer dürfte m.E. tatsächlich auch rechtmäßiger Eigentümer sein und somit - natürlich nach Bezahlung des Kredites - Anspruch auf Herausgabe des Kfz Briefes haben.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#15
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Kaufvertrag hat natürlich auch meine Mutter unterschrieben. Ich weiss nich wo das noch alles Enden soll. Ich sehs schon kommen das wir das Auto umsonst gezahlt haben und mein Vater das dann verkauft und das Geld einsackt.

LG Sandra

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#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Dann wird es im Zweifelsfall wohl wirklich darauf ankommen, ob Ihr nachweisen könnt, dass Ihr die rechtmässigen Eigentümer des Fahrzeug seid. Das die Zahlungen regelmäßig von Eurem Konto geleistet wurden, ist sicherlich ebenso ein Indiz dafür, wie auch die Tatsache, dass Du als Halterin eingetragen bist. Was genau steht denn in dem Vertrag zwischen Dir und Deiner Mutter?

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#17
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zitiere:

Für den Gesamtbetrag xxx wurde der beiden bekannte PKW Ford Escort KOmbi erstanden. Das Fahrzeug ist bis zum Ende der Zahlungen Eigentum der CC-Bank . Besitzer und Eigentümer nach Abtragung der Raten ist Herr... (mein Mann).

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#18
 Von 
leanina
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Scheinbar wendet sich doch noch alles zum Guten.
Hab mit der Bank gesprochen die meinten so wie es aussieht müsste die Restschuldversicherung den Rest übernehmen. Mein Vater lehnt das Erbe hinsichtlich des Autos auch ab. Ich denk es wird alles friedlich enden.
LG Sandra

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