Hallo, ich habe folgende Frage.
Mein Mann und ich haben einen 3-jährigen Sohn. Aus erster Beziehung hat mein Mann eine Tochter, zu der er wenig Kontakt hat. Höchstwahrscheinlich werde ich irgendwann mein Elternhaus übernehmen und meinen Bruder ausbezahlen. Was passiert mit meinem Erbe in Bezug auf die uneheliche Tochter meines Mannes. Wie kann ich umgehen, dass sie neben meinem Sohn nach unserem Tod Anspruch auf mein Elternhaus hat. Angenommen ich sterbe vor meinem Mann, dann ist er ja mein Erbe und seine uneheliche Tochter zwangsläufig ja dann seine Erbin.
Was passiert mit meinem Erbe in Bezug auf die uneheliche Tochter meines Mannes?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hi,
Sie können ein Testament machen.
In Ihrem Fall wäre es u.U. sinnvoll, Ihren Mann als "Vorerben" und Ihren Sohn und evtl. weitere Kinder als "Nacherben" einzusetzen.
Detailiert beraten kann Sie ggf ein Notar.
Gruß
Rpfl.
Das uneheliche Kind Deines Mannes kann tatsächlich nur indirekt Anteile am Haus erben und auch nur dann, wenn Du vor Deinem Mann stirbst.
Umgehen kann man so etwas mit einem Testament. Dabei kann man sich diverse verschiedene Varianten überlegen.
Eine Möglichkeit wäre z.B. dem eigenen Sohn das Haus zu vererben und dabei dem Mann ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht einzuräumen. Der Mann ist nicht verpflichtet, seinen Pflichtteil zu fordern oder könnte sogar im Gegenzug für das Wohnrecht auf den Pflichtteil verzichten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten