Was passiert mit meinem Nachlass, wenn mir was passiert???

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)
Was passiert mit meinem Nachlass, wenn mir was passiert???

Hallo Zusammen!

Folgende Situation:
Ich Mutter zweier Kinder bin seit Jahren vom Kindsvater getrennt (ich war nie mit ihm verheiratet), lebe hier mit meinem neuen Partner in einer Mietwohnung, Mietvertrag läuft nur auf meinem Namen. Mein Freund ist nachträglich hier eingezogen, der Hausstand gehört zu 90% mir.

Würde mir nun etwas passieren, so erben wohl meine beiden Kinder alles, allerdings sind diese noch minderjährig und können somit wohl kaum über ihr Erbe selbstständig verfügen. Das würde dann bedeuten, dass mein Ex, mit welchem ich nur noch über Anwälte und Gerichte kommuniziere über diese Dinge verfügen kann. Auf gut deutsch gesagt, mein Ex kann hier die Wohnung leer räumen, mein Auto, mein Schmuck und meine sonstigen Vermögenswerte zu Geld machen und glaubt mir, der würde alles zu Geld machen, eventuell kann er sogar noch meinen Freund auf die Straße setzen, da der Mietvertrag ja auf mich läuft und der Dauerauftrag von meinem Konto abgebucht wird.

LIEGE ICH DAMIT RICHTIG?

Da mein Ex mir überhaupt nichts gönnt und er ein sehr schlechter Mensch ist, würde ich ihm alles zutrauen.

Wie kann ich mich hiervor absichern?

Ist es möglich, dass ich testamentarisch meinen Freund als treuhänderischen Verwalter des Erbes einsetze bis meine Kinder volljährig sind?

Wie kann ich es rechtlich verhindern, dass mein Ex, für den Fall das mir was passiert, meine Wohnung betritt? Zur Zeit ist ihm dies durch mich untersagt, da er weiß, dass dann sofort eine einstweilige Verfügung ergeht.

Wie kann ich sicher sein, dass mein Freund für den Fall der Fälle, seine eingebrachten Haushaltsgegenstände wirklich auch behalten kann, muss hier wirklich eine Liste mit allen Gegenständen erstellt sein?

Wie siehts aus, wenn wir heiraten? Wer erbt dann was?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Also, eins weiß ich mit Sicherheit, Ihr Freund darf die Wohnung behalten, wenn Ihnen etwas zustößt. Das ist inzwischen die gültige Rechtssprechung.
Ich weiß, daß Sie ein Testament handschriftlich erstellen können, in dem Sie Ihren Ex aus den Erbgeschichten raushalten können. Aber, ich beschäftige mich als Laie schon länger damit, es ist nicht so einfach, ein rechtskräftiges Testament zu erstellen, so sollen 90 % der handschriftlichen Testamente ungültig sein (habe ich gelesen). Da bei Ihnen wirklich mehr auf dem Spiel steht, würde ich doch einen Notar hinzuziehen, um Ihre Kinder abzusichern.

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#2
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Na, so einfach ist das nicht mit dem Wohnung-Behalten. Das wäre so, wenn die Kinder vom neuen Lebenspartner sind.

Da aber im Erbfall die Kinder allein erben und solange sie minderjährig sind, der Vater hier zunächst mal "zuständig" ist, hat der neue Lebenspartner null Rechte und der Ex alle.

Insbesondere "erben" auch die Kinder Mietvertrag und Hausrat.

Als "Erste Hilfe" wäre mit Sicherheit ein gemeinschaftlicher Mietvertrag zumindest eine Teillösung, um das Wohn- und Hausrecht des neuen Lebenspartners zu sichern.

Heiraten oder Testament kann dann in Ruhe überlegt werden.

Wolfgang



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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

wenn Sie nicht wollen,dass der Kindesvater das Ihren Kindern im Falle Ihres Todes zufallende Vermögen verwaltet, können Sie dies durch Testament ausschließen.
Zur genauen Formulierung sollten Sie sich wirklich an einen Notar wenden.

Gruß
Rpfl.

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