Was passiert wenn der leibliche Vater stribt

1. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)
Was passiert wenn der leibliche Vater stribt

Guten Tag,
Es ist Folgendes, ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken, wenn mal mein leiblicher Vater stirbt.
Meine Eltern hatte sich c.a 1982 / 1985 scheiden lassen.
Mit meiner Mutter habe ich nach wie vor den besten Kontakt.
Zu meinem Erzeuger allerdings nicht mehr. Da ich nichts mehr mit ihm zu tun haben möchte, ich habe ihn seit mehr als 16 Jahren nicht mehr gesehen und auch nichts mehr von ihm gehört.
Er hatte auch so gut wie nie Kindergeld gezahlt damals.
Ich kann mir aber denken, dass er noch jede Menge Schulden hat.
Was passiert, wenn er heute mal stirbt? Wie erfahre ich das bzw könnte es passieren das Schuldner sich dann bei mir melden und von mir dann Geld verlangen? Da ich nicht weiß, ob mein Erzeuger noch weitere Kinder hat, mache ich mir um dieses Thema doch schon länger Gedanken. Kann ich vielleicht eine Vorsorge treffen?
Meine Schwester, meine Mutter und ich wissen nicht, was wir tun sollten bzw verhalten sollten. Falls es wichtig ist. Meine Mutter ist seit c.a 5 Jahren wieder in einer Ehe... ich habe schon öfters gehört und gelesen, wenn er sterben würde und ich es nicht erfahre dann trete ich das Erbe automatisch an? stimmt das so ?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jonny1983
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Ich hatte genau diesen Fall vor 7 Jahren.
Du wirst informiert, dass er tod ist und kannst dann das Erbe annehmen oder ausschlagen. Falls, du es ausschlägst, war es das für dich. Du weisst allerdings dann nicht, ob du evtl. nen Haufen Cash geerbt hättest. Genauso verhält es sich andersherum - du nimmst an und erbst nen Haufen Schulden...
so war es jedenfalls bei mir...ich habe damals ausgeschlagen.
Gruß Jonny

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#2
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Wir sind unser sicher das da nix zu holen ist ;-)
Und wie schaut es aus wenn er z.b ein Pflegefall wird ?
muss ich dann für ihn evntl aufkommen ?

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#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Das kann doch echt nicht sein.
Der hat uns damals im stich gelassen und so gut wie nichts bezahlt für uns Kinder.
Kann man da nicht vorher was regeln ?

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#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Peter,

es gibt meiner Meinung nach keine Möglichkeit Vorsorge zu treffen, dass im Pflegefall keine Zuzahlung der Kinder zu leisten ist.

Er hat sich nie gekümmert und kein Kindergeld gezahlt - reicht mit Sicherheit nicht. Auch nicht, dass ihr keinen Kontakt hattet. Es ist der Vater und fertig.

Gruß
Mic

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Wie erfahre ich das?...#
U.U. gar nicht.

#Kann ich vielleicht eine Vorsorge treffen?#
Nein.

#..ich habe schon öfters gehört und gelesen, wenn er sterben würde und ich es nicht erfahre dann trete ich das Erbe automatisch an? stimmt das so ?#
Ja das ist richtig, allerdings nur für den Fall, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Selbst in diesem Fall kannst du die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfalls (also von dem Tag, an dem du von seinem Tod erfährst) ausschlagen.

#Kann man da nicht vorher was regeln ?#
Nein.


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#8
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Sagen wir mal ich würde meinen Erzeuger aufsuchen.
Ich selbst oder per Anwalt.
Und würde ihn dafür unterschreiben lassen, dass er auf Fürsorge bzw auf Geld von mir verzichtet.
Ist so etwas eigentlich vom Gesetz her erlaubt ?


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#9
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Peter100
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 12x hilfreich)

Im Klartext ich könnte mir mit dem Papie die Hintern putzen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Das ständige nachfragen des TE bezieht sich nicht mehr auf seine Eingangsfragen, welche schon beantwortet sind.
darum :forum:

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#13
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Erbrecht , nicht Pflegerecht,nicht Familienrecht, nicht Sozialrecht... nicht Spekulationsrecht ...


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

?
Dieses Forum sollte Sinn machen @ Nutzern...
Nicht jeder kann zu jeder Frage eine Antwort geben die sich zum Sachverhalt bezieht.
Im Unterforum Erbrecht schauen Leute nach die sich etwas auskennen, bzw. selbst erbrechtliche Fragen durchlebt haben.
Dieses Forum sollte als Hilfsplattform dienen, wo jeder seine Fragen in den gut strukturierten Unterforen stellen kann. Alles andere wie in diesem fall könnte ( sollte) über PM laufen, oder der TE Stellt eine neue Frage in´s richtige Unterforum. Das hat mit "Gelber Karte" nichts zu tun sondern nur, dass man den Überblick behält und nicht auf einmal beim Thema GEZ einen Vertrag zum Autokauf unterschreiben soll.

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