Was steht dem Enkelkind zu, wenn es schon einmal das Erbe des Vaters ausgeschlagen hat ???

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Heikooo
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 5x hilfreich)
Was steht dem Enkelkind zu, wenn es schon einmal das Erbe des Vaters ausgeschlagen hat ???

Hallo,
folgender Fall:
Es geht um ein Zweifamilienhaus , Wert 500 000 €.

In diesem Haus lebt die Mutter (85 ) und ihre Tochter mit Familie.Das Haus gehört der Mutter.
Die Mutter wird von ihrer Tochter gepflegt und möchte, dass diese deshalb möglichst viel, besser noch, das ganze Haus erbt.

Ihr Sohn ist vor 10 Jahren gestorben und dessen Tochter ( Enkel ) hat das Erbe ihres Vaters damals ausgeschlagen.

Kommt es jetzt wieder zum Erbfall, für das Haus, was würde der Enkelin zustehen, und wie stellt die Mutter es am besten an, dass ihre Tochter möglichst viel bekommt?

Vielen dank im voraus
Heiko

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4153 Beiträge, 2384x hilfreich)

Ohne Testament der Oma würde der Enkelin die Hälfte des Nachlasses zustehen.

Mit Testament und Tochter als Alleinerbin würde die Enkelin noch einen Pflichtteilsanspruch von 25% des Nachlasswertes haben.

Oma kann ihrer Tochter das Haus schenken und jedes Jahr, das sie noch gesund erlebt, wird den Pflichtteilsanspruch der Enkelin mindern.
Steuer- und Pflichtteilsoptimiert wäre es, das Haus mit Nießbrauchsvorbehalt zu schenken und noch eine Pflegevertrag mit der Tochter aufzunehmen, so im Sinne von "Tochter bietet Mutter Hege und Pflege bis zum Tode - oder jedenfalls die nächsten 10 Jahre". Alles das würde den Wert der Schenkung mindern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45484 Beiträge, 16175x hilfreich)

Ergänzung zur richtigen Antwort von quiddje:
Dass die Enkelin das Erbe ihres Vaters ausgeschlagen hat ist für die Erbfolge nach der Oma nicht relevant.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(797 Beiträge, 403x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Steuer- und Pflichtteilsoptimiert wäre es, das Haus mit Nießbrauchsvorbehalt zu schenken


Wie sieht das eigentlich in dem Fall aus, wenn die Mutter mal in die stationäre Pflege muss? Sagen wir, mehr als 10 jahre nach Schenkung. Mit der ist sonstiges Vermögen ja oft sehr schnell aufgebraucht und das Sozialamt muss einspringen? Ich denke mal, in dem Fall wird der gesetzliche Betreuer die Immobilie bewirtschaften? Sollte man vielleicht im Hinterkopf behalten, weil damit wohl die Gefahr besteht, dass man über gewisse Zeit zumindest eine realistische Miete in seinem eigenen Haus zahlen muss, wenn man darin wohnen bleiben will. Oder läuft das anders?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.237 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen