Ein Haus hat einen Wert von 300000€. Zwei Geschwister erben jeweils 50%. Die Schwester will das Haus behalten und den Bruder auszahlen. Sie hat vor dem Tod Unterstützungsleistungen für den Verstorbenen im Wert von 20000€ erbracht. Der Bruder ist bereit das anzuerkennen. Die Berechnung des Betrags, mit dem die Schwester den Bruder auszahlt, könnte jetzt (300000 - 20000) : 2 = 140000 sein.
Gibt es dazu eine Regelung, einen Paragraphen oder ein Urteil?
Man kann grundsätzlich ja auch 300000 : 2 = 150000 rechnen und der Bruder gibt der Schwester danach die 20000. Oder vielleicht gibt es auch die Möglichkeit ohne einen Rechenweg eine Entscheidung zu treffen.
Wege zur Berechnung des Ausgleichs in einer Erbengemeinschaft
6. Mai 2025
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Frage vom 6. Mai 2025 | 17:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wege zur Berechnung des Ausgleichs in einer Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2025 | 19:01
Von
Status: Unbeschreiblich (49441 Beiträge, 17379x hilfreich)
ZitatDie Berechnung des Betrags, mit dem die Schwester den Bruder auszahlt, könnte jetzt (300000 - 20000) : 2 = 140000 sein. :
Gibt es dazu eine Regelung, einen Paragraphen oder ein Urteil?
Das ist richtig und so erfolgt auch eine Ausgleichung nach § 2057a BGB.
Man kann sich das auch wie folgt herleiten:
Wenn der Verstorbene die Schwester für die Leistungen bezahlt hätte, dann hätte der Verstorbene nur 280.000€ vererbt. In dem Fall hätte die Schwester die 20.000€ zu Lebzeiten des Erblassers bekommen und dann 140.000€ geerbt.
-- Editiert von User am 6. Mai 2025 19:06
#2
Antwort vom 6. Mai 2025 | 19:05
Von
Status: Praktikant (735 Beiträge, 483x hilfreich)
Da man laut dem anderen Thread das Erbe ausschlagen will, stellt sích die Frage ja gar nicht.
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