Wegen Erbe am verzweifeln, komme nicht ans Geld wegen fremder Person

23. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
karlfriedrichlange
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen Erbe am verzweifeln, komme nicht ans Geld wegen fremder Person

Vor kurzem ist meine Schwester verstorben. Ich komme nicht an ihr Konto ran, weil ihre frühere Betreuerin wegen der Demenz eine Generalvollmacht auch über ihren Tod hinaus hat. Das machte sie aber vor 7 Jahren wo sie noch gesund war im Kopf, weil sie in einem kleinen Dorf im Osten lebt und bis zum nächsten Supermarkt 60 km ohne Auto.Die Dame hat auch den Totenschein und die Sterbeurkunde bekommen und hat Zugriff auf die Konten.Desweiteren hat sie das ganze Wohnungsinventar entsorgt ohne mich darüber zu informieren.Die Bank sagt können die nix dran machen.Ich bin selber auch krank und mit den Nerven am Ende zumal die Entfernung 800 km ist,,Weiss jemand Rat

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Na, als gesetzlicher Erbe beantragen Sie halt einen Erbschein. Da Sie vermutlich nicht zum zuständigen Gericht fahren wollen, müßten Sie den Antrag vom Notar aufnehmen lassen: http://erbschein-beantragen.de/erbscheinsverfahren/ Gesetzlicher Erbe sind Sie natürlich nur, wenn keine vorrangigen Erben existieren (z. B. Kinder oder Eltern der Schwester).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Ich komme nicht an ihr Konto ran, weil ihre frühere Betreuerin wegen der Demenz eine Generalvollmacht auch über ihren Tod hinaus hat.

Na und? Die Vollmacht kann jederzeit vom Erben widerrufen werden (auch wenn diese über den Tod hinaus erteilt wurde).

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