Wegen Insolvenz Erbschaft zugunsten der Kinder ausschlagen

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Traxdata
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 56x hilfreich)
Wegen Insolvenz Erbschaft zugunsten der Kinder ausschlagen

Guten Tag liebe Forum-User,

vielleicht vermag mir jemand von Ihnen einen hilfreichen Rat zu geben ?

Folgendes Problem:
Infolge der Firmenpleite meines Ex-Ehemannes bin auch ich zahlungsunfähig geworden.

Ich warte momentan täglich auf die Eröffnung meines Verbraucher-Insolvenzverfahrens.
Wenn alles gut geht, wird mir nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung erteilt werden.
Sollte ich jedoch während der 6-jährigen Wohlverhaltensphase erben, muss ich die Hälfte des Erbes an den Treuhänder abführen.

Meiner verwitweten Mutter geht es Tag für Tag schlechter, sie wird, so pietätlos das sich jetzt vielleicht anhören mag, diese 6 Jahre nicht überleben, so dass ich (einziges Kind) mit dem Erbfall während meiner Wohlverhaltensphase rechnen muss.

Meine Mutter hat mich mittels notariellem Testament zur alleinigen Erbin bestimmt. Wäre es um das Erbe zu retten möglich, zugunsten meiner beiden Kinder auf mein Erbe zu verzichten, also mein Erbe auszuschlagen und wenn ja, was wären die Folgen?

Inwieweit kann ich als Mutter minderjähriger Kinder über das Erbe verfügen ? Kann das zur Erbmasse gehörende Einfamilienhaus bspw. dennoch verkauft werden ?

Vielleicht gibt es in meinem Fall auch noch eine ganz andere Lösung ?

Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wonach sich die sogenannte Hälfte des Erbes im Falle von Immobilien bemisst, am Verkehrswert ?







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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hab ich recht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich glaube, da gilt bei allem die berühmte 10-Jahres Pflicht, innerhalb derer alles angreifbar ist, was Du übertragen hast. Den Erbverzicht zugunsten Deiner Kinder kannst Du notariell durchführen, ich meine aber nur dann wenn die geschäftsfähig sind. Du kannst auf Dein Erbe aber auch zugunsten Deiner Mutter notariell verzichten. Dann erben Deine Kinder automatisch, sofern keine anderen Erben und kein anderes Testament vorhanden ist. Am besten wäre vielleicht, wenn Du notariell zugunsten Deiner Mutter auf Dein Erbteil verzichtest und Deine Mutter ein neues Testament zugunsten Deiner Kinder aufsetzt. Aber dass sind alles nur Anregungen zum Überlegen. Bin ja auch kein Jurist. Viele Grüsse

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
StudioBear
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Da kann ich Dir 100prozentig die Antwort darauf geben, da es grad in unserer Familie vorgekommen ist.
Schlägst Du aus, (6Wo.-Frist beachten) erben Deine Kinder (auch wenn sie minderjährig sind). Über das Erbe Deiner minderjährigen Kinder verfügst Du.
Ausschlagung notariell (kostet je nach Höhe der Erbmasse-ist aber nicht so viel und ein paar Euros will auch das Amtsgericht für die Entgegennahme der Ausschlagung).
Viele Grüße

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Erbrechtlich geht das.

Ich habe aber Zweifel, ob das während der Wohlverhaltensphase zulässig ist, hinsichtlich der Privatinsolvenz.

Schließlich ist so eine Erbausschlagung alles andere als ein Wohlverhalten.

Du solltest also auch prüfen, ob Du Deine Entschuldng damit gefährdest.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Eines kann ich beim besten Willen nicht verstehen:
Wer insolvent ist, sollte sich freuen, wenn er ein Erbe antritt (aber natürlich ist es sehr traurig, wenn eine Mutter stirbt!)
Der/die Insolvente hat doch dann die Möglichkeit, Schulden abzutragen!
Ich finde es sehr unanständig, sich unter allen Umständen vor der Tilgung seiner Schulden zu drücken! Man sollte auch mal an die andere Seite, die Gläubiger denken!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Traxdata
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 56x hilfreich)

Erstmal allen Antwortern ein herzliches Dankeschön !!!

@ikarus02

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.
Hier handelt es sich jedoch nicht um Schulden, die ich gemacht habe, sondern um Schulden, die mein geschiedener Mann gemacht hat und die ich grundbuchlich im besten Vertrauen für ihn, bzw. sein Unternehmen abgesichert habe. Besagter EX (Dipl.-Architekt) lebt heute bewusst von der Sozialhilfe und zahlt bis heute keinen Cent Unterhalt. Bis dato habe ich auch das alleine gestemmt. Er hat in mittlerweile fast 3 Jahren nicht eine Bewerbung geschrieben, schwebt stattdessen in höheren esotherischen Spähren...

Sie können sicher verstehen, dass ich das wofür sich meine Eltern einst krummgelegt haben, deshalb nicht kampflos den Banken überlassen kann und als unanständig empfinde ich das von daher ganz sicher nicht, denn gesamtschuldnerisch bedeutet für mich ganz sicher nicht, den Karren alleine aus dem Dreck zu ziehen.

@hh
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Die Rechtssprechung und Auslegung des Insolvenzgesetzes geht mittlerweile dahin, dass man durch den Ausschlag einer Erbschaft seine Obliegenheitspflichten nicht verletzt. Seltsamerweise muss man bspw. von einem (Lotto-) Gewinn während der Wohlverhaltensphase keinen Cent abführen - verkehrte Welt...

@hab ich recht
Der Geisteszustand meiner Mutter lässt eine Testamentsänderung leider nicht mehr zu.

@StudioBear
Wer kontrolliert denn, ob meine Verwaltung des Vermögens der Kinder auch in derem Sinne ist ?

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
StudioBear
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

@Traxdata
hatte grad ein dejavu! incl. Architekt.
Also: noch nicht in der Wohlverhaltensphase(hoffentl. iEnde Nov,). Seit 5 Jahren schwebend. Etwa 2 Mio Euro Schulden. Vor 2 Jahren Häuschen geerbt, Erbe abgelehnt u. auf die minderjährigen Enkelkinder des Erblassers übergegangen. Wird alles durch die Eltern verwaltet. Haus ist vermietet, Mieteinnahmen werden durch die tägl. Ausgaben verbraucht (kein Job, Ende 40). Haus könnte auch ohne weiteres durch die Eltern veräußert werden.Nun steht noch ein, aber sehr sehr kleines Erbe ins Haus. Wieder Erbe abgelehnt, wieder auf die Kinder des Erben übergegangen. Nun in Wartestellung, da Probleme mit e. Miterben- aber das ist ein anderes Thema. Dieses Thema betrifft nicht mich selbst, sondern engste Verwandte- so ist dies nur aus 2. Hand, bin aber bestens informiert.
Ergo: du bist die Erziehungsberechtigte und kannst somit-natürlich zum Wohle der Kinder-schalten und walten, wie Du es für richtig empfindest
Im Übrigen kann man mit e. kleinen Häuschen keine Gläubiger befriedigen, wenn so viele Schulden vorhanden sind. War auch e. unausgesprochener Rat des Insolvenzverwalters.
Viel Glück - ich kann Dich verstehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
communicator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 6x hilfreich)

@ikarus02

was sind Sie denn für einer, eine solche Antwort zeigt, dass Sie sich mit Sicherheit noch nie in der Lage einer hoffnugslos verschuldeten Person befunden haben (Sie können sich unendlich Glücklich schätzen !).
Wenn die Gläubiger einen Schuldner einigermassen korrekt behandeln würden, würden sicherlich auch mehr Schuldner den Gläubigern entgegenkommen.
Aber das Gegenteil ist der Fall, in der Regel ist der Schuldner, bevor er in die private Insolvenz getrieben wird, der ganzen Bandbreite an legalen oder teils auch illegalen Willkür der Gläubiger und den damit zusammenarbeitenden Blutsaugern wie Inkassobüros, Rechtsanwälten, Amtsgerichten, Gerichtsvollziehern, usw. ausgeliefert. Allein schon die abenteuerlichen Zinsforderungen der meisten Gläubiger übersteigen, auf die Zeit der möglichen Rückzahlung einer Forderung gesehen, meist die gesamte Forderung um ein vielfaches. Es wird einem zahlungswilligen Schuldner dadurch meist unmöglich gemacht, die Forderungen überhaupt abtragen zu können. Hat man es nun endlich in die, wie in Deutschland üblich, hoffnungslos komplizierte und bürokratisierte private Insolvenz geschafft, (was nicht bedeutet, dass man nicht wieder der Willkür von Gericht und Treuhänder ausgeliefert ist, nicht umsonst fristen dort die Versager in der Jurabranche ihren Dienst) und gibt den Gläubigern über 6 Jahre alles was einem noch geblieben ist und den pfänbaren Teil seines Einkommens, dann können Sie doch nicht erwarten, dass man in dieser Situation auch noch Verständnis mit seinen Gläubigern hat. Die meisten Schuldner sind in dieser Situation meist finanziell fast nicht mehr in der Lage ihnre Lebensunterhalt zu bestreiten und auch schon gesundheitlich durch die teils jahrelangen Querelen stark angegriffen. Die Gläubiger versuchen mit allen Mitteln, (Pfändung des Eigentums durch Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung, usw.) an Geld zu kommen, genauso sollte der Schuldner jede Chance nutzen sein verbliebenes Vermögen, oder wie in diesem Fall ein bevorstehende Erbe in Sicherheit zu bringen. Ein Verzicht auf das Erbe zugunsten der Kinder ist in der Wohlverhaltensperiode legal, führt zu keinerlei negativen Konsequenzen und muss dem Treuhänder auch nicht mitgeteilt werden.

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ob nun moralisch richtig oder nicht, während des Insolvenzverfahrens (und das kommt ja nunmal vor der Wohlverhaltensperiode) steht das Recht zur Erbausschlagung alleine dem Schuldner zu ( § 83 Abs. 1 InsO ). Nachteilige Folgen für die Restschuldbefreiung hat das nicht.
Mit der Ausschlagung kann der Schuldner keine Obliegenheiten nach § 295 InsO verletzen, da er diese während des Insolvenzverfahrens sowieso nicht hat.
Haben ( nach der Ausschlagung) die Kinder Vermögen, wird das Vormundschaftsgericht zuständig sein, ob das Vermögen im Sinne der Kinder verwaltet wird.
Kriegt das nichts mit, muss der Erziehungsberechtigte sich nach Volljährigkeit der Kinder zur Not mit seinen Kindern auseinandersetzen.

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Bei sich ständig anderen Rechtslagen und der Entscheidungsfreudigkeit des BGH's
würde ich das Testament ändern. Dann besteht nur für den Pflichtteil ein Risiko.

K

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Erben minderjährige Kinder - insbesondere Immobilien - wird das Vormundschaftsgericht mit eingeschaltet. Eine Veräußerung des Hauses wird also nicht so einfach zackzack möglich sein.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MisterPech
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 56x hilfreich)

Über Erbverzicht bei Privatinsolvenz/Wohlverhaltensphase zu Gunsten eines Kindes (in diesem Fall volljährig) liest man im Internet extrem unterschiedliche Behauptungen. In meinem Fall (Privatinsolvenz seit 5 Jahre) steht nun eine kleine Erbschaft an. Meinen Geschwistern kann ich nicht 100%ig vertrauen da die mit dem vorhandenen Bargeld moscheln werden. Zu erben für mich wären nur Guthaben von einem Konto. Meine Insolvenz kam durch meinem eigenen unseriösen Anwalt zustande, der mit der Gegenseiten einen privaten Deal gemacht hat. Von Wiedergutmachung des Gläubigers halte ich nichts, da er zusammen mit meinem eigenen Anwalt ein krummes Ding gegen mich machte.
Seine Kanzelei ist nun aufgelöst und nichts mehr zu holen.

Mein angedachter Gedanken für meine Situation:
Ich schlage das Erbe aus zu Gunsten meines Sohnes und könnte so verhindern, dass meinen Geschwister oder zu 50% der Insolvenzverwalter vom kleinen Erbe provitieren.
Geht so etwas ohne Gefahr, dass meine Privatinsolvenz nach so langer Zeit zum Schluß gefährdet ist?

Welcher gute Anwalt könnte mir da die richtige Rechtsauskunft zu einem für mich finanziell tragbaren Rahmen geben?

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56x Hilfreiche Antwort

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