Hallo,
ich bin gerade etwas verwirrt - meine Mutter ist vor ein paar Jahren verstorben, das Erbe mussten wir damals ausschlagen. So weit so gut. Heute habe ich Post von einem Amtsgericht in einer Erbschaftssache erhalten (eine Tante meiner Mutter). Muss ich mich nun um dieses Erbe "kümmern" oder wurde ich "nur" über die Testamenteröffnung informiert? In diesem Testament wurde auch meine verstorbene Mutter als Erbe benannt.
Vielen Dank schon mal für Antworten!
Weitere Erbschaft nach ausgeschlagenem Erbe?
30. September 2015
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Frage vom 30. September 2015 | 15:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitere Erbschaft nach ausgeschlagenem Erbe?
#1
Antwort vom 30. September 2015 | 15:41
Von
Status: Unbeschreiblich (49958 Beiträge, 17510x hilfreich)
Der Umstand, dass Du das Erbe nach Deiner Mutter ausgeschlagen hast, hat keinen Einfluss auf das Erbe nach Deiner Tante.
Zitat:In diesem Testament wurde auch meine verstorbene Mutter als Erbe benannt.
Hier stellt sich jetzt die Frage, wer an die Stelle Deiner Mutter tritt. Bei einer gewillkürten Erbfolge mittels Testament tritt an die Stelle eines vorverstorbenen Erben nicht zwingend dessen Abkömmling. Es kann auch Anwachsung für die übrigen testamentarisch eingesetzten Erben eintreten.
Ob Du an die Stelle Deiner Mutter trittst, ist im Rahmen einer Testamentsauslegung zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Auslegung wird aber von der Ausschlagung des Erbes nach Deiner Mutter nicht beeinflusst.
Zitat:Muss ich mich nun um dieses Erbe "kümmern"
Das solltest Du machen.
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