... das Ehepaar A + B (ohne Kinder, die Eltern sind jeweils schon verstorben, A keine Geschwister, B hat 2 Brüder)
möchte:
1. sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen
2. der längerlebende soll uneingeschränkt über das komplette Erbe verfügen können
3. Sie möchten zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen "Schlußerben" einsetzen
4. der längerlebende soll in der Lager sein, nach eigenen Ermessen zu entscheiden (ggf. mit neuem Testament) was mit dem Erbe geschehen soll
Welche Art von Testament wäre hier am sinnvollsten? bzw. was müßte man bei der Formulierung beachten, damit diese Punkte möglich sind?
Im Voraus schon mal Danke, für Tipps und Hilfe!
Welche Art / Formulierung von Testament ist in diesem Fall angebracht...
19. Oktober 2025
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Frage vom 19. Oktober 2025 | 13:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Art / Formulierung von Testament ist in diesem Fall angebracht...
#1
Antwort vom 19. Oktober 2025 | 20:40
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Zitat :Welche Art von Testament wäre hier am sinnvollsten? bzw. was müßte man bei der Formulierung beachten, damit diese Punkte möglich sind?
Man schreibt einfach handschriftlich, dass man sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzt. Ort, Datum und Unterschrift beider Ehegatten - das wars.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2025 | 10:22
Von
Status: Philosoph (12917 Beiträge, 4653x hilfreich)
Zitat :... das Ehepaar A + B (ohne Kinder, die Eltern sind jeweils schon verstorben, A keine Geschwister, B hat 2 Brüder)
möchte:
1. sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen
Zitat :Man schreibt einfach handschriftlich, dass man sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzt. Ort, Datum und Unterschrift beider Ehegatten - das wars.
A & B beerben einander ganz automatisch und sollte B als erstes Versterben, stehen dessen Brüder in der Rangfolge hinter A zurück.
Die gesetzliche Erbfolge betrachtend, braucht es meiner Ansicht nach überhaupt kein Testament.
-- Editiert von User am 20. Oktober 2025 10:23
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2025 | 15:03
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat :A & B beerben einander ganz automatisch und sollte B als erstes Versterben, stehen dessen Brüder in der Rangfolge hinter A zurück.
Die gesetzliche Erbfolge betrachtend, braucht es meiner Ansicht nach überhaupt kein Testament.
Nein, sie brauchen das Berliner Testament ganz dringend.
Es ist ein typischer Irrtum im Erbrecht, dass kinderlose Ehepartner gesetzliche Alleinerben wären. Kinderlose Ehepartner beerben sich gesetzlich nicht als Alleinerbe. Es erben ohne Testament die Geschwister des verstorbenen Ehepartners mit. Und zwar bei gesetzlichen Güterstand insgesamt ein Viertel. Insbesondere bei Immobilien wird das dann ein Chaos im Grundbuch.
#4
Antwort vom 20. Oktober 2025 | 15:05
Von
Status: Unbeschreiblich (49965 Beiträge, 17513x hilfreich)
Zitat :Nein, sie brauchen das Berliner Testament ganz dringend.
Sie brauchen ein gemeinschaftliches Testament, nicht aber ein Berliner Testament.
Ein Berliner Testament ist ein Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung der Ehegatten und der Einsetzung von Schlusserben. Die Einsetzung von Schlusserben ist aber gerade nicht gewünscht.
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