Welche Kosten können bei einer Erbschaft noch auf den Erben zu kommen??

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
fabisk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Kosten können bei einer Erbschaft noch auf den Erben zu kommen??

Hallöchen an alle!!!

Meine Frage steht größtenteils bereits in der Überschrift. Konkret geht es darum, dass die Oma meiner Frau mittlerweile 86 ist, und in einem Altenheim lebt. Es ist leider damit zu rechnen, dass sie nicht mehr sehr lange leben wird. Laut ihrer Aussage hätte meine Frau nach ihrem tod mit einer Erbschaft von ca. 5000€ zu rechnen. Meine Frau hat allerdings Angst, dass dann noch irgendwelche Kosten auf sie zu kommen.

Allerdings wurde die Wohnung der Oma schon vor Monaten aufgelöst,es ist eine Sterbegeld Versicherung vorhanden, Schulden gibt es soweit bekannt keine, und das Geld für das Heim müssen ja die Kinder bezahlen, oder?? (nur Falls die Rente & das Geld der Pflegeversicherung nicht reicht).

Meiner Meinung nach, muss sie mit keinen weiteren Kosten rechnen, wenn sie das Erbe annimmt, oder liege ich da falsch??

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von fabisk):
Allerdings wurde die Wohnung der Oma schon vor Monaten aufgelöst,es ist eine Sterbegeld Versicherung vorhanden, Schulden gibt es soweit bekannt keine, und das Geld für das Heim müssen ja die Kinder bezahlen, oder?? (nur Falls die Rente & das Geld der Pflegeversicherung nicht reicht).

Nur, wenn diese entsprechend viel verdienen.
Zitat:
Meiner Meinung nach, muss sie mit keinen weiteren Kosten rechnen, wenn sie das Erbe annimmt, oder liege ich da falsch??

Das kommt darauf an, ob die Enkelin Erbe ist oder lediglich ein Vermächtnis erhält.

Erben "erben" grundsätzlich auch alle Schulden.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Deine Ehefrau als Erbin hat neben etwaigen Schulden die Kosten einer angemessenen Beerdigung und möglicherweise die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zu tragen. Überdies muss sie gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche bedienen.

Es ist doch gar nicht klar, ob die Enkelin Erbin ist. Kinder sind offensichtlich auch vorhanden.

-- Editiert von cruncc1 am 18.07.2020 21:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fabisk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Deine Ehefrau als Erbin hat neben etwaigen Schulden die Kosten einer angemessenen Beerdigung und möglicherweise die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zu tragen. Überdies muss sie gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche bedienen.

Es ist doch gar nicht klar, ob die Enkelin Erbin ist. Kinder sind offensichtlich auch vorhanden.

-- Editiert von cruncc1 am 18.07.2020 21:24


Um es nochmal klar zu stellen: Es geht mir hier nicht um Kleinbeträge von ca. 100€, sondern um hohe Gebühren.

Wieso sollte meine Frau die Kosten für eine Beerdigung bezahlen müssen, wenn doch die Oma eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat??!!! Die wäre ja dann vollkommen sinnlos??

Und ja, es sind noch 2 weitere Erben vorhanden, 2 Töchter, die Tanten meiner Frau, und noch weitere Enkel und Urenkel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Deine Ehefrau als Erbin hat neben etwaigen Schulden die Kosten einer angemessenen Beerdigung und möglicherweise die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins zu tragen. Überdies muss sie gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche bedienen.

Dieser Beitrag ist nicht von mir!
Zitat:
Wieso sollte meine Frau die Kosten für eine Beerdigung bezahlen müssen, wenn doch die Oma eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat??!!!

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen