Hallo,
in der bevorstehenden Teilungsversteigerung bin ich - obwohl Beteiligte - nicht Berechtigte und kann
somit den Zuschlag - welcher 7/10 nicht erreicht - nicht ablehnen.
Dieses Recht hat offenbar nur ein Gläubiger, welcher noch im Grundbuch steht.
Ich habe aber erfahren,dass es trotzdem Möglichkeiten gibt, alsBerechtigte
einzugreifen. Kann mir hierzu jemand etwas sagen?
fragende grüsse
malia
ma
Ich ahbe
Welche Möglichkeiten gibt es in derTeilungsversteigerung, damit das Objekt nicht unter 7/10 versteig
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn einem die Höhe nicht gefällt, kann man die Einstellung des Verfahrens beantragen. Das geht aber nur, wenn man der maßgebliche Antragsteller ist. Als Beteiligter, bzw. als Antragsgegner kann man das Verfahren gem. § 30b ZVG einstellen lassen. Hier ist man aber an Fristen gebunden, die bei der Bietzeit abgelaufen sein dürfte. Ansonsten geht § 765a ZPO immer. Den aber zu begründen dürfte schwierig sein.
Um sich mehr Rechte zu sichern, sollte man, wenn man Antragsgegner ist, dem Verfahren vielleicht beitreten.
-- Editiert von AR0710 am 30.01.2020 05:22
an AR 0710
Vielen Dank.
Zitat:
"Das geht aber nur, wenn man der maßgebliche Antragsteller ist."
Ich beabsichtige, beizutreten.
Bin ich dann auch der massgebliche Antragsteller - oder ist das nur derjenige, der denAntragzuerst gestellt hat?
fragende grüsse
malia
"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der maßgebliche Antragsteller ist derjenige, nachdem sich das geringste Gebot richtet. Das kann durchaus unterschiedlich sein, so z.B. wenn alle Miteigentumsanteile unterschiedlich belastet sind.
Ist alles gleich belastet, dann ist das egal.
@AR 0710
Danke noch einmal.
Lt .Grundbuch-Auszug gibt es überhaupt keine Belastungen.
Kann ich als Miteigentümer in diesem Fall ein Gebot unter 7/10 abwehren/zurückweisen?
Danke für eineAntwort.
grüsse
malia
Es geht hier um eine Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft und nicht der Bruchteilsgemeinschaft.
@ AR 0710 @ Ratsuchender
Bezogen sich die Antworten von AR 0710 auf eine Bruchteilsgemeinschaft???
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Heute habe ich erfahren, dass das Landgericht meine sofortige Beschwerde abgewiesen hat.
Der Streitwert wurde auf € 5000,-- festgesetzt. Die Kosten hierfür muss ich natürlich zahlen.
Ich weiss noch nicht, wo ich nachsehen kann, wie teuer das wird.
Morgen werde ich die Post des LG erhalten - die Begründung soll 3 - 4 Seiten lang sein.
Dsas bedeutet für mich, dass das Amtsgericht die Akte in den nächsten Tagen auch zurück erhält
und dann die Antragsteller auffordern wird, die Kostenvorschüsse für die Gutachten einzuzahlen - sowie
dann noch vor der Terminfestsetzung die Termingebühr.
Aber noch einmal zu den 5/10 bzw. 7/10 im 1. Termin.
Kann ich als Beteiligter den Zuschlag nicht verhindern, wenn keine 7/10erreicht werden?
Auch nicht durch Beitritt?
fragende grüsse
malia
Nee. Sie können das nicht verhindern.. Auch nicht durch Beitritt. Es sei denn, alle Antragsteller stellen das Verfahren ein.
@Ratsuchender - eine PM
@R$atsuchende
eine PM
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