Welche Möglichkeiten um Haus nach dem Ableben im Sinne des Eigentümers an Dritten zu übergeben

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vedammi1953
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 12x hilfreich)
Welche Möglichkeiten um Haus nach dem Ableben im Sinne des Eigentümers an Dritten zu übergeben

Guten Tag,

ich frage hier im Forum, weil mein Schwiegervater es gern so hätte, dass das Haus nach seinem Ableben sowie dem Ableben seiner Frau in seinem Sinne "weitergegeben" wird.

Es geht nur um das Haus, nicht um das eventuell zum Zeitpunkt des Todes noch bestehenden Vermögen.
Es ist ein großes Haus mit Garten und großen Nebengebäude.

Mann 79
Frau 73
Sohn 1 - nicht am Haus interessiert, nach seiner Aussage würde auch seinem Anteil an dem Haus ausschlagen. Findet die Idee gut, dass das Haus an Dritten mit ähnlichen Ansichten übergeht.
Sohn 2 - Lage unbekannt, aber wahrscheinlich daran interessiert, dass das Haus zum höchstmöglichen Marktwert verkauft wird.
Sohn 3 - Schwerbehindert, wird von KSV Sachsen betreut. Der KSV ist wahrscheinlich auch interessiert, dass das Haus zum höchstmöglichen Marktwert verkauft wird.
Tochter 1 (meine Freundin) - wohnt derzeit im Haus mit den Eltern, nicht am Haus interessiert, Findet die Idee gut, dass das Haus an Dritten mit ähnlichen Ansichten übergeht.

Mein Schwiegervater wünscht sich, dass das Haus für folgende oder ähnliche Projekte/Nutzung übergeben wird:
- ökologisches Projekt
- Mehrgenerationhaus
- Behindertenarbeit

Er wünscht sich aber auch, und das ist ja der Haken, bis zu seinem Tod im Haus bleiben zu können.

Nun meine Frage: wie könnte man was machen, dass das auch nach dem Ableben auch Bestand hat.
d.h. Sohn 2 oder KSV nicht kommen können, und sagen, das Haus war eigentlich Teil der Erbmasse, weil weniger als X Jahren vor dem Tod an Y übergeben wurde?
Wäre das mit einem Verkauf vor dem Tod gesichert? auch wenn der Verkauf "unter Wert" erfolgen würde?
Kann man eine Person, ein Verein oder eine Stiftung oder wer auch immer, die eigentlich nicht Erbe ist, damit beauftragen, nach dem Tod das Haus "im Sinne des Eigentümers" zu verkaufen/verwalten?
Die würde dann selber entscheiden, ohne dass die eigentlichen Erben entscheiden können, an wem und für welchen Preis das Haus verkauft wird, und die eigentlichen Erben würden erst danach, ihren Anteil an dem Verkaufserlös bekommen?

Wenn ich das Haus kaufen würde, "unter Wert", könnten Sohn 2 oder KSV sagen, dass es eigentlich Verschleierung von "Abzweigung eines Teil der Erbmasse" ist, weil ich ja mit einer Erbin zusammen bin?

Danke für Ihre Meinungen

Oder haben Sie andere Ideen, wie sich das regeln könnte.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zunächst einmal kann jeder zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen, was er möchte. Dazu gehört auch das Recht, Teile seines Vermögens oder das gesamte Vermögen zu verschenken oder unter Wert zu verkaufen. Und natürlich kann derjenige dafür auch Bedingungen festlegen, sich z.B. ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten.

Für den Erbfall kommt es dann darauf an, wie groß der Vermögensteil ist, der verschenkt wurde. Bei einem Verkauf unter Wert gilt die Differenz zum Verkehrswert als Schenkung. Wenn die Schenkung weniger wert ist als das Vermögen, was zum Zeitpunkt des Todes noch vorhanden ist, dann entstehen keine Ansprüche für die Erben aus der Schenkung.

Sollte die Schenkung mehr wert sein als das verbleibende Vermögen zum Zeitpunkt des Erbfalls, dann kommt es darauf an, wieviel Zeit zwischen Schenkung und Erbfall vergangen ist, um Ansprüche der Kinder wegen der Schenkung ermitteln zu können.

Eine ganz andere Frage ist, inwieweit der Schwiegervater denjenigen, dem er das Haus schenkt oder unter Wert verkauft rechtlich durchsetzbar dazu verpflichten kann, in seinem Sinne mit dem Haus zu verfahren. Das müsste mit einem Notar besprochen werden.

Am einfachsten wäre es jedoch, wenn der Schwiegervater ein Testament verfasst, in dem er festlegt, wer denn das Haus bekommen soll und das Haus nicht schon zu Lebzeiten verschenkt oder verkauft.

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