Welche Verpflichtung bestehen bei dem Erbe einer Eigentumswohnung

12. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
migel75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Verpflichtung bestehen bei dem Erbe einer Eigentumswohnung

Hallo zusammen, kurz umschrieben...mein Vater ist gestorben. Meine Schwester und ich bestanden aufs Erbe und haben u.a. jeder 1/8 der Eigentumswohnung geerbt, in der unsere Mutter weiterhin wohnt; sie zahlt noch bis 2029 den ausstehenden Darlehensbeitrag von 500€ und das Hausgeld von 200€). Müssen meine Schwester und ich (rein rechtlich) für Renovierungskosten/Reparaturkosten oder den Darlehensbetrag anteilig zahlen? Wir unterstützen unsere Mutter, und moralisch stehen wir voll und ganz hinter ihr. Ich würde nur gern wissen, ob und welche Verpflichtungen wir haben....nicht, dass sie mit jeder "Glühbirnenrechnung" auf uns zu kommt.
Streng genommen wäre es doch so, dass die Wohnung verkauft werden müsste und wir ausbezahlt werden. Das wollen meine Schwester und ich aber nicht; unsere Mutter soll weiterhin dort wohnen bleiben. Aber müssen wir aufgrund des angenommenen Erbes nun zB auch 1/8 des Darlehensbetrages zahlen oder anteilig das Hausgeld?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo,

ist ein Wohnrecht für die Mutter eingetragen?
Ist sie auch Besitzerin der Wohnung?
Wer ist Darlehensnehmer?
Ist das Haus belastet?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von migel75):
Müssen meine Schwester und ich (rein rechtlich) für Renovierungskosten/Reparaturkosten oder den Darlehensbetrag anteilig zahlen?


Ja, im Gegenzug hättet Ihr aber Anspruch auf Nutzungsentschädigung für Euren Anteil.

Dass die Mutter Hausgeldzahlungen und Darlehen vollständig übernimmt, dafür aber keine Nutzungsentschädigung zahlt kann durchaus eine faire Lösung sein.

Zitat (von migel75):
Streng genommen wäre es doch so, dass die Wohnung verkauft werden müsste und wir ausbezahlt werden.


Nein, ein Auszahlungsanspruch besteht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
migel75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ist ein Wohnrecht für die Mutter eingetragen?
-> nein, es wurde lediglich ein Erbschein beantragt, der besagt, dass wir von unserem Vater je 1/8 erben.
Ist sie auch Besitzerin der Wohnung?
-> Ich denke ja; müsste das geändert werden? oder sollte das im Erbschein stehen, dass die Wohnung anteilig auch uns gehört (müsste ich nachschauen)
Wer ist Darlehensnehmer?
-> Im Moment noch unsere Mutter. Die Sparkasse will das Darlehen jedoch aufteilen. Muss das so gemacht werden und müssen wir uns dann auch beteiligen, im Gegenzug aber wieder mit dem Nutzungsgeld ausgleichen?
Ist das Haus belastet?
-> auf der Wohnung liegen jetzt noch ca. 40.000 €
Die Wohnung selbst hat einen derzeitigen Verkaufswert von ca. 180-200.000 €

-- Editiert von migel75 am 12.07.2022 08:44

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von migel75):
ist ein Wohnrecht für die Mutter eingetragen?
-> nein, es wurde lediglich ein Erbschein beantragt, der besagt, dass wir von unserem Vater je 1/8 erben.


Hätte mich jetzt auch gewundert, wenn sie ein Wohnrecht hätte.

Zitat (von migel75):
Ist sie auch Besitzerin der Wohnung?
-> Ich denke ja; müsste das geändert werden? oder sollte das im Erbschein stehen, dass die Wohnung anteilig auch uns gehört (müsste ich nachschauen)


Logisch ist sie Besitzerin, denn sie bewohnt die Wohnung ja schließlich.

Zitat (von migel75):
Wer ist Darlehensnehmer?
-> Im Moment noch unsere Mutter. Die Sparkasse will das Darlehen jedoch aufteilen. Muss das so gemacht werden und müssen wir uns dann auch beteiligen, im Gegenzug aber wieder mit dem Nutzungsgeld ausgleichen?


Sicher, dass die Mutter alleinige Darlehensnehmerin ist? Stand der Vater nicht auch im Darlehensvertrag? An die Stelle des Vaters treten dann dessen Erben, so dass Ihr auch Darlehensnehmer wärt.

Zitat (von migel75):
Die Sparkasse will das Darlehen jedoch aufteilen.


Warum will sie das? Eigentlich kann das Darlehen so weiter laufen. Wer die Darlehensraten bezahlt kann der Sparkasse dabei egal sein.

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#5
 Von 
migel75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn die Kinder nur ihren Pflichtteil bekommen haben, haben sie nichts mit der Wohnung zu tun. Anspruch besteht nur in Geld.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Wenn die Kinder nur ihren Pflichtteil bekommen haben, haben sie nichts mit der Wohnung zu tun. Anspruch besteht nur in Geld.


Das ist zwar richtig, jedoch haben die Kinder laut Sachverhalt geerbt und daher nicht nur den Pflichtteil bekommen.

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#8
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Der 1/8 Anteil und der Satz "wir bestanden aufs Erbe" sah zuerst danach aus..aber wenn Sie sagen, es wurde geerbt, ist das bestimmt richtig..

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Der 1/8 Anteil


Dabei gehe ich davon aus, dass es sich um den 1/4-Anteil des Eigentumsanteils des Vaters handelt, also 1/8 der gesamten Immobilie.

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#10
 Von 
migel75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, also wir (meine Schwester und ich) haben "nur" den Pflichtteil angenommen. Dafür wurde ein Erbschein beantragt, dessen Kosten wir uns zu dritt geteilt haben. Also, die Wohnung gehörte unserer Mutter und unserem Vater. Zudem gehe ich davon aus, dass auch die Inneneinrichtung und das Auto sowie die E-Bikes zur Hälfte meiner Mutter und meinem Vater gehörten, von dem wir auch unseren "Vateranteil" geerbt haben. Meiner Schwester kam es in erster Linie darauf an, im Falle, dass unsere Mutter mal Vollzeit gepflegt werden muss (irgendwann mal), dass nicht alles an Besitz unserer Eltern durch die Pflegekosten aufgefressen wird. Aus unserer Sicht soll sie aber ihr Leben weiterführen wie gehabt; wir möchten weder das Erbe einfordern noch ständig Kosten durch das Pflichterbe haben. Unserer Mutter hat das Gefühl, dass ihr etwas "weggenommen" wird, da sie selbst 40.000 € durch Kündigung ihrer Lebensversicherung in die Wohnung gesteckt hat und nun die "bösen" Kinder davon auch was abbekommen ;-) Wir suchen einen Weg, damit das nicht ständig ein Thema ist.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja, also wir (meine Schwester und ich) haben "nur" den Pflichtteil angenommen.
Das passt aber nicht so richtig zu 1/8. :???:

Wenn ich mal annehme, dass die Immobilie zu 1/2 dem Vater gehört haben, dann hätte die Mutter die Hälfte davon (also 1/4) und die Kinder jeweils die Hälfte der Hälfte (also 1/8) geerbt.
Das wäre aber nicht nur der Pflichtteil, sondern die ganz normale Erbfolge.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von migel75):
Ja, also wir (meine Schwester und ich) haben "nur" den Pflichtteil angenommen.


Verwechselst Du vielleicht den Pflichtteil mit dem gesetzlichen Erbteil?

Zitat (von migel75):
Zudem gehe ich davon aus, dass auch die Inneneinrichtung und das Auto sowie die E-Bikes zur Hälfte meiner Mutter und meinem Vater gehörten, von dem wir auch unseren "Vateranteil" geerbt haben.


Das ist ein Irrtum. Den Hausrat und dazu kann auch ein Auto gehören hat Deine Mutter alleine geerbt.

Zitat (von migel75):
Wir suchen einen Weg, damit das nicht ständig ein Thema ist.


Dann ist es doch der richtige Weg, dass Ihr nur im Grundbuch steht und Euch ansonsten so verhaltet, als gehöre die Wohnung der Mutter alleine.

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#13
 Von 
migel75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
sondern die ganz normale Erbfolge


Das wird so sein. Ich kenne mich mit diesem Thema absolut nicht aus, deswegen habe ich mich ja auch an Experten gewandt. Wir haben dann eben ganz normal die Erbfolge angetreten. Meine Mutter möchte aber offensichtlich, dass wir uns an allem, was jetzt bzgl. der Wohnung an Kosten anfällt, beteiligen zu 1/8.

Ich würde halt gern wissen inwiefern das berechtigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
migel75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann ist es doch der richtige Weg, dass Ihr nur im Grundbuch steht und Euch ansonsten so verhaltet, als gehöre die Wohnung der Mutter alleine.


Ok, sie soll auch alles behalten, und es soll auch alles ihr gehören (Auto, Möbel, E-Bike etc). Wir möchten nichts beanspruchen.

Meine Frage ist halt, wie wir das am besten und verständlichsten bzgl. der Wohnung handhaben können, ohne dass unsere Mutter nicht ständig mit anteiligen Forderungen zu entstehenden Kosten ankommt.

Mal so in die Zukunft gesponnen...die Wohnung muss noch ca. 8 Jahre abbezahlt werden. Die 500€ pro Monat Darlehen zahlt unsere Mutter derzeit. Wenn Sie jetzt möchte, dass wir unseren Teil bezahlen und in 8 Jahren die Wohnung "abbezahlt" ist, müsste sie dann nicht anteilig an uns wieder auszahlen (Nutzungsentschädigung), da nur sie die Wohnung nutzt. Dann könnte man es auch gleich so bestehen lassen wie es ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wenn ihr es ganz offiziell machen wollt, dann schließt einfach einen Mietvertrag.

Die Mutter zahlt dann Miete und Nebenkosten, und die Gemeinschaft (3/4 Mutter, je 1/8 Kind) alles andere. In der Regel sollte da sogar ein Überschuß herauskommen.
Das ist dann aber schon etwas aufwendig (Abrechnung, Steuererklärung, Entscheidungen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von migel75):
Wenn Sie jetzt möchte, dass wir unseren Teil bezahlen und in 8 Jahren die Wohnung "abbezahlt" ist, müsste sie dann nicht anteilig an uns wieder auszahlen (Nutzungsentschädigung), da nur sie die Wohnung nutzt


Ja das "müsste" sie.

Zitat (von migel75):
Dann könnte man es auch gleich so bestehen lassen wie es ist.


Das sollte man zum Wohle aller machen.
Ihr müsst es dann nur noch eurer Mutter erklären.

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