Welchen Anspruch als nichteheliches Kind

21. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Like_an_Angel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchen Anspruch als nichteheliches Kind

Der Vater meiner Kollegin ist verstorben. Dieser ist verheiratet aber seit über 30 Jahren von seiner Ehefrau getrennt lebend.
Hat dann mit seiner Freundin ein Kind bekommen (meine Kollegin Jahrgang 1979), welches er nicht adoptiert hat die Vaterschaft ist jedoch anerkannt. Namenserteilung besteht auch von Anfang an.

Welchen Anspruch hat sie nun auf das Erbe, falls seine Ehefrau noch am leben ist?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Wenn der verstorbene auch Vater im rechtlichen Sinne ist, z.B. dadurch, dass er die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann ist Deine Kollegin in vollem Umfang erbberechtigt.

Wenn kein Testament vorhanden ist, die Scheidung nich nicht beantragt wrde, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei dem Ehepaar besteht und die Frau noch lebt, dann erben Kind und Frau je 50% des Nachlasses.

Sollte der Vater bereits den Scheidungsantrag eingereicht haben, dann ist Deine Kollegin sogar Alleinerbin.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.302 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.585 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen