Der Vater meiner Kollegin ist verstorben. Dieser ist verheiratet aber seit über 30 Jahren von seiner Ehefrau getrennt lebend.
Hat dann mit seiner Freundin ein Kind bekommen (meine Kollegin Jahrgang 1979), welches er nicht adoptiert hat die Vaterschaft ist jedoch anerkannt. Namenserteilung besteht auch von Anfang an.
Welchen Anspruch hat sie nun auf das Erbe, falls seine Ehefrau noch am leben ist?
Welchen Anspruch als nichteheliches Kind
21. Juli 2009
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Frage vom 21. Juli 2009 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchen Anspruch als nichteheliches Kind
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Juli 2009 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (49333 Beiträge, 17356x hilfreich)
Wenn der verstorbene auch Vater im rechtlichen Sinne ist, z.B. dadurch, dass er die Vaterschaft offiziell anerkannt hat, dann ist Deine Kollegin in vollem Umfang erbberechtigt.
Wenn kein Testament vorhanden ist, die Scheidung nich nicht beantragt wrde, der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bei dem Ehepaar besteht und die Frau noch lebt, dann erben Kind und Frau je 50% des Nachlasses.
Sollte der Vater bereits den Scheidungsantrag eingereicht haben, dann ist Deine Kollegin sogar Alleinerbin.
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