Welchen Anspruch habe Kinder?

5. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fajardo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchen Anspruch habe Kinder?

Lieblingsonkel hat Lieblingsneffen und ein Grundstück. Lieblingsonkel hat aber noch zwei Kinder. Onkel möchte Neffen das Grundstück zu einem sehr günstigen Preis verkaufen, deutlich unter dem Wert, damit Neffe in der Nähe des Onkels bauen, leben und den Onkel notfalls versorgen kann.

Was ist, wenn der Onkel stirbt? Haben die Kinder dann ein Recht, von dem Neffen Geld zu verlangen, weil der Onkel das Grundstück unter Wert verkauft hat? Oder ist das alleine eine Sache zwischen Onkel und Neffen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Das könnte sein, kommt aber darauf an wie lange es her ist, als Onkel die Immobilie veräußert hat. Die "Schallmauer" ist hier zehn Jahre. Danach haben die Kinder keinen Anspruch mehr.
Stirbt Onkel vor dem Ablauf von zehn Jahre, bestehen Ansprüche der Kinder gegenüber dem Neffen auf Grund der gemischten Schenkung. Diese hat Onkel mit Neffen vollzogen. Hier zählt der Wert der Immobilie, z.B. 100.000,00 Euro. Wenn Onkel also für z.B. 50.000,00 Euro verkauft hat, dann hat er dem Neffen 50.000,00 Euro geschenkt. Hier haben die Enkel Pflichtteileergänzungsansprüche.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Fajardo):
Lieblingsonkel hat Lieblingsneffen und ein Grundstück. Lieblingsonkel hat aber noch zwei Kinder. Onkel möchte Neffen das Grundstück zu einem sehr günstigen Preis verkaufen, deutlich unter dem Wert, damit Neffe in der Nähe des Onkels bauen, leben und den Onkel notfalls versorgen kann.

Das wird das Finanzamt als "gemischte Schenkung" einstufen und dafür Schenkungssteuer verlangen.
Zitat:

Was ist, wenn der Onkel stirbt? Haben die Kinder dann ein Recht, von dem Neffen Geld zu verlangen, weil der Onkel das Grundstück unter Wert verkauft hat?

Ja. Die Kinder können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben. Schenkungen werden auf Pflichtteilsansprüche angerechnet, und zwar 10 Jahre lang, jedes Jahr um ein Zehntel abschmelzend.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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