Meine Tante ist vor über Zehn Jahren gestorben, sie hinterlies (unverheiratet und kinderlos) meinem Vater und meiner Großmutter eine Eigentumswohnung und eine Garage. Mein Vater war zu der Zeit insolvent und hat deswegen sein Erbe
an seine 6 Kinder abgetreten. Die Großmutter verstarb ein paar Jahre später und vermachte ihren Teil dieses Erbes an (nur) zwei ihrer Enkelkinder. (Da sich nie jemand um die Wohnung kümmerte hat der Hausverwalter die Wohnung weiter vermietet und das Mietkonto verwaltet.) Jetzt wollen wir die angefallenen Mieteinahmen auf uns Erben verteilen, dann die Wohnung und die Garage verkaufen. Dazu ist ein Konto nötig worauf das Geld kommen kann um es dann nach dem rechtmässigen Aufteilungsschlüssel den Erben zukommen zu lassen. Wir sind uns einig dass ich die Vollmacht von allen bekomme um dieses Konto zu eröffnen und zu verwalten. Meine Frage ist: Was für ein Konto eröffnet man dafür? Was muss ich beachten? Meine Bank hat mir keine Auskunft dazu geben wollen.
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Welches Konto für Erbengemeinschaft?
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Dazu ist ein Konto nötig worauf das Geld kommen kann
Warum?
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Der Hausverwalter möchte das Geld nicht an 6 Menschen auszahlen, sondern nur auf ein Konto überweisen, wovon es dann von mir in besagtem Aufteilungsschlüssel verteilt/ausgezahlt werden soll. Ist das die Antwort auf ihre Frage Warum?
Noch etwas über meinen Bankbesuch, wo ich ein ganz normales Girokonto auf meinen Namen eröffnen wollte. Als ich der Bankangestellten erzählte wofür ich das bräuchte, sagte sie dass ich mich erst einmal informieren solle, da eventuell Probleme mit dem Geldwäschegesetz oder auch wegen der Erbschaftssteuer entstehen könnten.. Wenn die gesamte Summe auf ein Konto mit meinem Namen kommen würde wäre ich auch evtl. für die gesamte Erbschaftssteuerabgabe verantwortlich ..sie könne aber keine rechtsverbindlichen Aussagen machen..
Da bin ich dann natürlich vorsichtig geworden und wollte mich nun hier kundig machen.
Vielen Dank für ihre Antwort!
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quote:
Wenn die gesamte Summe auf ein Konto mit meinem Namen kommen würde wäre ich auch evtl. für die gesamte Erbschaftssteuerabgabe verantwortlich
Erbschaftsteuer fällt auf Mieteinnahmen, die nach dem Tod des Erblassers entstehen nicht an. In Eurer Einkommensteuererklärung habt Ihr die Mieteinnahmen hoffentlich ordnungsgemäß angegeben.
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eventuell Probleme mit dem Geldwäschegesetz
Vielleicht fragt jemand nach aber das sollte doch kein Problem sein, da die Herkunft des Geldes klar nachgewiesen werden kann.
Wenn die übrigen Erben Dir vertrauen, dann lass es über ein Konto laufen, das auf Deinen Namen läuft.
Banken haben wenig Lust, ein Konto nur für den Zweck zu eröffnen, dass einmalig ein Erbe verteilt wird. Das ist für die Bank ein Verlustgeschäft.
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Vielen Dank!
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