Hallo!
Wir haben als Nacherben ein Haus geerbt. Die Mieterträge der letzten Jahre sind nicht umgebucht worden. Die Verstorbene war berechtigt, als befreite Vorerbin die Erträge des Mietkontos zu verwerten.
Der bisherige Verwalter ist Erbe der Verstorbenen. Nun hat der bisherige Verwalter der Immobilie nach
dem Todestag (Stichtag) eine größere Summe auf sein Konto umgebucht und behauptet, dies sei Geld der Verstorbenen, die er beerbt hat, und somit seins.
Wir sind der Meinung, dass am Stichtag die Erträge des Mieterkontos in unsere Erbmasse übergegangen sind und somit uns gehören.
Durfte er sich das Geld nehmen?
Wem gehört das Mieterkonto nach dem Todestag
4. November 2010
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Frage vom 4. November 2010 | 11:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wem gehört das Mieterkonto nach dem Todestag
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. November 2010 | 13:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Ich bin der Auffassung, dass esd darauf ankommt, wann die Erträge erzielt wurden. Damit steht das Geld dem Verwalter zu.
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#2
Antwort vom 4. November 2010 | 13:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
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