Wenn Erbe ausgeschlagen wird von den Kindern

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn Erbe ausgeschlagen wird von den Kindern

Wenn ich mein Erbteil ausschlage, bekommt meine Mutter dann das Erbteil automatisch?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wer ist denn verstorben? Der Vater und Ehemann?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Sry dachte das ergibt sich als der frage?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Da unsere Kristallkugeln leider alle derzeit ein neues Betriebssystem bekommen, fällt es uns schwer eine Antwort zu geben, mit dem derzeit vorliegenden Informationsgehalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Sry dachte das ergibt sich als der frage?


Und die Antwort auf meine Frage?

Aus der Frage ergibt sich nicht unbedingt wer verstorben ist. Du kannst bei allen möglichen Verwandten und Dritten der Erbe sein.


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Und selbst wenn es der Vater sein sollte, muss es nicht an die Mutter gehen. Daher die Frage nach "Ehemann".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich mein Erbteil ausschlage, bekommt meine Mutter dann das Erbteil automatisch?


Nehmen wir einfach an, dass der Vater verstorben ist, der auch Ehemann der Mutter war.

Durch die Ausschlagung der Kinder erhöht sich dann der Erbteil der Mutter von 50% auf 75%. Die restlichen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung des Vaters, also an dessen Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
werwais
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Dun):
Wenn ich mein Erbteil ausschlage, bekommt meine Mutter dann das Erbteil automatisch?


Der § 1953 BGB besagt unter anderem:

Zitat:
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.

1x Hilfreiche Antwort

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