Ich bekomme ALG2 und das Arbeitsamt verlangt, das ich einen Erbschein für meine Tochter 3 Jahre, Vater verstorben beantrage.
Das Erbe ging bereits an den Stadt aufgrund von Schulden, wenn ich jetzt den Erbschein beantrage, stimme ich da dem Erbe zu? Ich will jedenfalls nicht jede Menge Schulden erben, die mein Kind dann ihr Leben lang abzahlt.
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Wenn ich jetzt den Erbschein beantrage, stimme ich da dem Erbe zu?
16. Februar 2007
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Frage vom 16. Februar 2007 | 12:48
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 2x hilfreich)
Wenn ich jetzt den Erbschein beantrage, stimme ich da dem Erbe zu?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2007 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (48497 Beiträge, 17101x hilfreich)
Ich will jedenfalls nicht jede Menge Schulden erben, die mein Kind dann ihr Leben lang abzahlt.
Dann muss das Erbe aber ausgeschlagen werden. Wenn Du nichts tust, stimmst Du dem Erbe auch zu.
#2
Antwort vom 17. Februar 2007 | 20:39
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 2x hilfreich)
bis jetz gibt es noch keine offiziele Vaterschaftsanerkennung, warte noch auf das Urteil. Erst ab dem Erhalt ist auch für das Erbe sie offiziel der Erbberechtigte, die ganze FAmilie Oma und so haben schon abgelehnt, wir wissen also offiziell noch nichts davon das es Schulden sind
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