Folgende Situation:
Geschwisterteil ( Kinderlos) will heiraten. Zukünftige Ehegatte hat bereits Kinder.
Geschwisterteil hat Haus und Barvermögen vor der Hochzeit.
Wie ist die Erbberechtigung im Falle des Todes des Geschwisterteils?
Hat der Ehegatte Anspruch auf "Anfangsvermögen (Haus-Barvermögen)"?
Fällt das Haus und Barvermögen auf die Geschwisterteile zurück?
Und somit hat der Ehegatte nur den Anspruch auf Zugewinn ab Verheiratet?
Danke für Antwort(en).
Wer Erbberechtigt?
6. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 6. Februar 2010 | 19:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer Erbberechtigt?
#1
Antwort vom 6. Februar 2010 | 22:51
Von
Status: Richter (8627 Beiträge, 4682x hilfreich)
Hier http://www.bmj.de/files/-/947/erben_vererben_august2009_barrierefrei.pdf
mal was zum lesen!
Sollte kein Testament vorhanden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Ehefrau erbt 75 %, die restlichen 25 % erben die Eltern, sollten diese bereits vorverstorben sein, geht der Anteil auf die Geschwister über.
Verebt wird alles, was dem Erblasser "gehört", also alle Konten, Immobilien etc die auf den Erblasser laufen. Dabei spielt es keine Rolle, wann das Vermögen erworben wurde!
Sollte der Erblasser ein entsprechendes Testament verfassen und z.B. seine Ehefrau zur Alleinerbin einsetzen, gehen die Geschwister leer aus, denn diese haben keinen Pflichtteilsanspruch!
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.813
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
23 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten