Hallo,
Unzwar Haben wir uns vor ca 12 jahren einen Garten gemietet und der Vermieter war mit meinem Vater einigermaßen gut im Kontakt.
Der Vermieter ist aber vor ca 6 Jahren gestorben und mein Vater hat aber nie ein Teil seiner Familie zu gesicht bekommen oder änliches und seit 6 Jahren Zahlen wir auch keine Miete mehr.
Wem Gehört das Gründstück also jetzt mein Vater war auch schon mit mir bei der Gemeinde und die meinte es hat sich kein erbe gemeldet und sie wissen selber net was sie mit seinem Zeug machen sollen.
Also meine frage ist ob man den Garten irgendwie auf uns überschreiben könnte das es ja keinen rechtmäßigen erben gibt?
oder wie leuft das ganze ab? klärt mich bitte auf
mfg
Thomas
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Wer erbt ?
4. Januar 2011
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Frage vom 4. Januar 2011 | 02:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer erbt ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 09:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47505 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
Also meine Frage ist ob man den Garten irgendwie auf uns überschreiben könnte, da es ja keinen rechtmäßigen Erben gibt?
Nein, das geht nicht. Sollte es tatsächlich keinen Erben geben, dann erbt am Ende der Staat. Dieser Umstand muss aber erst einmal amtlich festgestellt werden.
Natürlich besteht dann die Möglichkeit, dass Dein Vater das Grundstück vom Staat oder auch von einem anderen festgestellten Erben kauft.
Solange sich niemand als Erbe meldet, braucht Dein Vater auch keine Mietzahlungen zu leisten. Sollte sich jedoch ein Erbe finden (einschl. des Staates), so sind die offenen noch nicht verjährten Mietzahlungen nachzuzahlen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
Evtl. sollte Dein Vater zum Nachlassgericht gehen und dort versuchen, einen Erbenfeststellung zu veranlassen.
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-- Editiert am 04.01.2011 09:58
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