Wer erbt bei Erbverzicht und Tod des Bruders der Verstorbenen?

7. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sighi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer erbt bei Erbverzicht und Tod des Bruders der Verstorbenen?

Hallo, ich habe da mal eine Frage:
Meine Mutter ist verstorben. Ich hatte einen Erbverzichtsvertrag für mich und meine Nachkommen unterschrieben. Meine Mutter setzte meinen Sohn testamentarisch als Alleinerben ein.
Wenn nun der Bruder meiner Mutter kinderlos und verwitwet ohne Testament stirbt, wer erbt?
Also es sind noch andere Nichten und Neffen da, aber was wird aus dem Anteil meiner Mutter? Wer erbt? Mein Vater? Mein Bruder? Mein Sohn?
Vielen Dank.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Sighi):
Wenn nun der Bruder meiner Mutter kinderlos und verwitwet ohne Testament stirbt, wer erbt?

Die ganz normalen gesetzlichen Erben, soweit der Erblasser kein Testament erstellt hat.
Der Erbverzicht gegenüber der Mutter gilt nur für den Erbfall der Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen