Wer erbt was bei nicht leiblichen Kinder?

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
shellbeach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer erbt was bei nicht leiblichen Kinder?

Hallo,

ich bin neu hier im Forum. U s beschäftigt eine Frage.

Wir wohnen in einem Eigenheim (Finanzierung läuft noch).
Unsere Familie besteht aus Vater, Mutter, 1. Kind (nicht leibliches Kind des Vaters) und Kind 2 (gemeinsames Kind vo Vater und Mutter). Vater und Mutter stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch.

Wenn der Vater verstirbt, wie wird dann das Erbe realisiert und wie, wenn die Mutter verstirbt?

Vielen lieben Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1038 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von shellbeach):
Wenn der Vater verstirbt, wie wird dann das Erbe realisiert und wie, wenn die Mutter verstirbt?


Wenn der Ehemann verstirbt, erben die Ehefrau und Kind 2. Wenn wir hier das halbe Haus zu Grunde legen, bekommt die Ehefrau davon 50% und Kind 2 ebenfalls 50%.

Wenn die Ehefrau nach ihrem Ehemann verstirbt, erben beide Kinder - und zwar zu gleichen Teilen.

Wenn sie vor ihrem Ehemann verstirbt, erben der Ehemann und die beiden Kinder. Also vom halben Haus gehen dann 50% an den Ehemann und jeweils 25% an jedes Kind.

Beide Kinder haben lediglich Anspruch auf des Erbe ihrer leiblichen Elternteile. Kind 2 erbt also im Falle des Todes von Ehemann und Ehefrau, Kind 1 erbt nur im Falle des Todes der Ehefrau.

-- Editiert von User am 27. November 2022 14:37

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
shellbeach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich habe vergessen zu schreiben, dass Vater und Mutter nicht verheiratet sind.

Trotzdem schonmal danke

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von shellbeach):
Sorry, ich habe vergessen zu schreiben, dass Vater und Mutter nicht verheiratet sind.

Wenn es kein Testament gibt, erben nur die leiblichen Kinder.

Man sollte sich bei dieser "Konstellation" dringend beim Notar beraten lassen. Möglich wärenzwei Einzeltesstamente oder ein notarieller Erbvertrag.

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#4
 Von 
shellbeach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

Die Mutter hat ja in dieser Konstellation zwei leibliche Kinder, der Vater nur eines. Mutter und Vater stehen aber zu gleichen Teilen im Grundbuch. Daher meine Ausgangsüberlegung, dass es ein Unterschied macht, wer verstirbt.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von shellbeach):
Daher meine Ausgangsüberlegung, dass es ein Unterschied macht, wer verstirbt.


Wenn der Vater verstirbt, dann vererbt er seine Anteil am Haus an sein leibliches Kind.

Wenn die Mutter verstorben, dann vererbt sie ihren Anteil am Haus zu gleichen Teilen an ihre beiden leiblichen Kinder.

Sollten beide Eltern zu 50/50 im Grundbuch stehen, dann gehört nach dem Tod beider Eltern dem gemeinsamen Kin 75% und dem leiblichen Kind der Mutter 25%.

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#6
 Von 
shellbeach
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal. Und jetzt mal eine doofe Frage: Was könnte da in einem möglichen Testament noch gesondert geregelt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von shellbeach):
as könnte da in einem möglichen Testament noch gesondert geregelt werden?

Alles ist möglich.

Die Eltern könnten sich ggf. als Alleinerben einsetzen und die Erbfolge nach dem Überlebenden regeln.

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